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2 (1857)
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13. Jahrhundert.

Ernst von Tonna in demselben Jahr; (Wolfs Gesch. I. Urk. 9)aber dann wieder in einer noch ungedrucktcn in Fritzlar aufgefun-denen Urkunde von 1171, ckom. inom-n. (Urkb. 4) wo ErzbischofChristian nach Fritzlar kam unddie Kirche daselbst von ihremalten ehrwürdigen Stand auf eine elende Art (inwerabilitizr etmirabiliter) heruntergekommen, den Verfall derselben und daher auchin sachlicher Hinsicht, im Allcrheiligftcn durch die trüben Fensterdas Kirchenlicht verfinstert fand."Nachdem er lang undfleisig die Sache erwogen» beschloß er in Beziehung auf die Pra-llenden und Stipendien eine Verminderung derselben, eine derselbeneinzuziehen und zu Verbesserung der Kirche zu verwenden, und dieAnzahl der Stiftshcrrn darin zu beschränken, daß ohne Erledigungeiner Präbcnde kein Csnonieus aufgenommen werden solle. DieUebertrctung wurde, wie gewöhnlich, mit dem ^nntoma bedroht.Der Landgraf von Thüringen Ludwig II. (der Eiserne) war 'alsSchutzherr der Kirche dabei gegenwärtig. Unter den Zeugen sindbemcrkcnswerth: die Pröbste von Mainz, von lurlollsn (Dorla)von Frankfurt; Thcodorich von Heiligenstadt; die AebteHeinrich von Hasungen und Breiten au; die Grafen vonOe^onIuiKkn, Uicllebaeb, Lomvenburcll und Lverstein; beson-ders aber was hierher gehört, pr«Z8entidu8 nmüsterislibus Na^un-tinis eeelesiö

Illsockorioo viesckomino in 4. p o I cl a et liliis e)us Ileinäe-rieo vioeckcnnino in kusteber«? et ?rater cssus Helm vie».

Dies giebt uns zuerst die Gewißheit, daß der Vater desViccdoms Heidenrich von Nusteberg, der Vicedom Theoderich inApolda war (Taf. 1), woraus es zugleich klar wird, daß diev. Hanstein von Apolda stammen und mit den dortigen Geschlech-tern verwandt waren. Als Zeuge erscheint Heidenrich in einerUrkunde von 1184, worin der Erzbischos Conrad der KircheSt. Maria im Kloster )Vi^en8tein (Weissenstein) den Zehntenzu Blickers Hausen übergiebt:

I1«ziäenriLU8Vieeciominu8 in Uu8tel?ereckc krater 8uusin erpborllia 8oultetu8. (Justis Hess. Denkw. Th. 4 S. 39).

Heidenrich lebte noch als Vicedom 1189, wie man auseiner Urkunde dieses Jahrs (Urkb. 5) ersieht, worin Erzbischos