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12. Jahrhundert.
berg (Urkb. 97. 138. 142. 226), wovon Hardwig, Schutz-Vogt des Klosters Stcina, 1150, Arnold 1300, Tile 1361,Curde, Ritter, Otto und Bernhard 1376 lebten, welche schon1437 nicht mehr vorhanden waren und welche auffallenderweiseden Namen von der Burg führten, auf welche sie zwar Burgmän-ner, aber kein Eigenthum besaßen. Ilel^vious ck«z Uusteböi'KLsnonierm briäeslai'. war 1322Zeuge, als der Abt von Hasun-gen und der von Breitenau den Scholaster Herman vonGrüne als Decan zu Fritzlar einsetzten. 1324 (Urkb. 78) warer Scholaster und wurde zum Dechanten gewählt. Sie hatten einenZehnten zu Ballen Hausen und Theil von Fretterode (Urkb.171) und führten als Wappen einen Mörser mit 2 Henkeln (Urkb.138), dasselbe Wappen der von Knorr auf Sollstedt, welche1847 im Mannsstamm ausgestorbcn. Die von Hardenberg,. Uslar, Stockhausen und Bodcnhausen sind noch jetzt in' dem nahen Hännövcrschcn angesessen, die letztem zuNcckershau-sen, und im Hessischen auf Aren st ein, von welchen Ordemarv. Bodenhausen 1400 von dem Kurfürsten Johann vonMainz mit dem Schloß Bodenhausen an der Eichsfeld-Braun-schweigscheu Grenze bclichcn wurde, worüber der Herzog Juliusvon Braunschweig 1594 die Hoheit streitig machte, welches baldnachher die Zerstörung des Schlosses zur Folge hatte. Dagegensind die von Wintzingerodc in dem Dorf dieses Namens, aufBodenstein, Adelsborn und Wehnde — die v. Bültzings-leben auf Heyenrodc und die v. Hanstein auf dem Eichs-fclde ansässig geblieben. Noch einige andere Avclsfamilien scheinennicht, obgleich sie in der Nähe waren, zu den Uinisarialos desRustebergs gehört zu haben. Dahin gehören die von Arens-hauscn (Urkb. 54. 55), von Gerbershausen (Urkb. 106.108),von Worbeze (Urkb. 114. 121. 128.), von Nosdorf oderRostorf, von Kerstlingerode (Urkb. 157), von Bedungen,die v. Hopsgarten und die vom Hagen (Urkb. 28. 91.) ck«zIncZggino, welche alle als Nachbarn der v. Hanstein mit denselbenin mehrfache Berührung kamen, wie sich in der Folge ergeben wird.
Die von Rosdorf kommen schon früh urkundlich vor. Ind er Urk. von 1155, worin Erzb. Arnold dem Stift Nörten den