4
12. Jahrhundert.
liefern versprachen. Rusteberg war das erste, festeste und wichtigsteSchloß auf dem Eichsfelde für das Erzstift Mainz. Man weißnichts von seiner Erbauung, noch welcher Erzbischof es an seineKirche gebracht hat. Man vermuthet nur, daß dasselbe von einemder sächsischen Kaiser, die ansehnliche Stammgüter in der Nähehatten, dem Erzbischof gegeben worden sey. Uullmrus (I. p. 970)glaubt, daß es schon lange vor der Erwerbung des Eichsfcldesim mainzischcn Besitz gewesen. Vor dem 12. Jahrhundert findetman keine Nachricht von dieser Burg, noch von dem Berge. ImJahre 1128 und 1139 kommt es zum erstenmale als urlls llsUusteber^ vor,' wo Erzbischof Adclbert I. sich dort aufhielt.Unter demselben erscheinen bereits die Burggrafen und Vicedomezu Rusteberg, die vornehmsten mainzischen Beamten, welche bestän-dig auf dem Rusteberg wohnen mußten ((lullen. Loci, llipl. p, 980— llistoriu Lrlurt p, 35), ein Beweis, daß er ein mainzisches undzwar das vornehmste Schloß dieses Landes war. Daher ließ KaiserFriedrich I., als er sich an dem Erzbischof Conrad rächenwollte, das Schloß Rusteberg durch den Landgraf Ludwigvon Thüringen 1164 verwüsten. Bald nachher muß es wiederhergestellt worden seyn, denn Erzbischof Siegfried von Mainz stellteXI. Kgl. (lot. (21. Sept.) 1209 zu Rusteberg die Urkunde aus,worin er das Kloster Reifenstein gründete ((lullenus I. p. 410).Unter den Zeugen befinden sich: Xlbörtus lle Höllenstein, Lertllol-llus lls WineiKerotll, Ilreolloricus Vieellominus lls Uns-leder^Ir (steht vor dem Illeollmicus lle Ullru, der in der Urk.als miles aufgeführt ist), Ilortoiieus lle LilRinlelt. An demselbenTage gestattete der Erzbischof in einer besondern Urkunde, wegenArmuth des Klosters Neifenstein — das er in seiner Armuth ebengegründet, — alle mainzische Lehngüter oder Allodien dem Klosterzu verkaufen oder zu verschenken. 1238 dem 17. Kgl. vee. wurdeRusteberg vom Grafen Heinrich von Gleichen hintcrlistigerwcise über-fallen, aber von Ilsnrieus llrepositus Ileiligenstgtensis wieder erobert,((lullenus I. p. 549 ) In unsern Urkunden nennen sich die Vice-dome mit diesem Namen, 1209 bis 1367 (Urkb. 10. 13. 21. 23.25. 28. 29. 38. 45. 46. 49. 57) und namentlich 1308 wird dieseBurg bei der Erbauung der Burg Hanstein genannt, dessen Ein-