546
Hiedurch und durch die am 6. August 1806 von KaiserFranz II. erklärte Niederlcgung der reichsoberhauptlichen Würdeund der damit verbundenen Kaiserkrone, war dem tausend-jährigen Reich der Teutschen, und zugleich der reichsverfassungs-mäsigen Unabhängigkeit des Hauses Löwenstcin, das Vernich-tungsurtheil unwiderruflich gesprochen»
Mit diesem eben so unvermutheten als unverschuldetenMißgeschick des Hauses Löwenstein, war noch ein zweites un-zertrennlich verbunden. Dasselbe war durch die gewaltthätig?Subjection und die Zersplitterung seiner Besitzungen unter vier(später sogar fünf) Souverainetäten ausser Stand gesetzt, beieiner fortgesetzten Unterhandlung mit Bayern seine und seinesgesammten Besitztbums freiwillige Unterordnung unter König-lich-Bayerische modificirtc Oberhoheit, die ihm kaum einenMonat früher gegen Einräumung des Titels „Herzoge vonBayern" war angesonnen worden, in die Wagschale zu legen.
Erklärbar wird hiedurch, daß auch etliche spätere Anre-gungen zu München, die Frage noch nicht zur Entscheidungbrachten; zumal da hiezu, bei der trefflichen Blüthe des Mann-stammes in dem Königlichen und in dein Herzoglichen HauseBayern, das Wirtelsbacher HausJnteresse eine nahe Veran-lassung nicht zu geben schien.
kW. '
Hinderlich waren überdies? die vieljährige Verlegung eines grossen Theils deshiehsr gehörenden Wertheimer Urkunden- und Actenvorraths, und die nochjetzt fortdauernde Vorenthaltung wichtiger Urkunden des vormaligen Kur-pfälziichen Archivs.
Zu dein widrigen Schicksal der Sache, kam noch in derneuern Zeit, daß ein grosser Theil des zu einer umfassendengeschichtlichen und rechtlichen Darstellung nöthigen Urkunden-