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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Z07

Vierter A b s ch n i t t.

Verhandlungen

wegen

Sicherstellung und Anerkennung

des

rötlich - Löwensteinischen eventuellen Nachfolgerechtes

in

den Stammländern des Hauses Wittelsbach.

§. 80.

Friedrichs des Siegreichen Sicherstellung des Nachfolgerechtes SeinerNachkommen.

Das Fürstliche Haus Löwenstein konnte das von seinemStammvater auf dasselbe übertragene eventuelle Recht zur Nach-folge in den Stammländern des Hauses Wirrelsbach zukeiner Zeit aus den Augen verlieren. Abstammend aus recht-mäsiger und vollwirkender Ehe des Kurfürsten Friedrich desSiegreichen, hatte es dasselbe ^ure ggnAuinis erworben, undauch durch Verträge ward solches den Nachkommen Friedrichs,mithin seinem Sohn Ludwig, dem Ahnherrn des Hauses-wenftein und dessen Nachkommen, ausdrücklich vorbehalten.

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