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Vierter A b s ch n i t t.
Verhandlungen
wegen
Sicherstellung und Anerkennung
des
Fü rötlich - Löwensteinischen eventuellen Nachfolgerechtes
in
den Stammländern des Hauses Wittelsbach.
§. 80.
Friedrichs des Siegreichen Sicherstellung des Nachfolgerechtes SeinerNachkommen.
Das Fürstliche Haus Löwenstein konnte das von seinemStammvater auf dasselbe übertragene eventuelle Recht zur Nach-folge in den Stammländern des Hauses Wirrelsbach zukeiner Zeit aus den Augen verlieren. Abstammend aus recht-mäsiger und vollwirkender Ehe des Kurfürsten Friedrich desSiegreichen, hatte es dasselbe ^ure ggnAuinis erworben, undauch durch Verträge ward solches den Nachkommen Friedrichs,mithin seinem Sohn Ludwig, dem Ahnherrn des Hauses Lö-wenftein und dessen Nachkommen, ausdrücklich vorbehalten.
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