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§. 89.
Verhandlungen zu Paris 1803 bis 1805, und zu München 1806. wnrden ver-citelt, durch die Stiftung des Rheinischen Bundes, die Auflösung derTentschen Reichsverbindung, und die unfreiwillige standesherrliche Sub<jection des Hauses Löwenstein.
Da seit dem Lüneviller Frieden die Französische Re-gierung auf die teutschen Staatsverhältnisse vielfach, oft ent-scheidend, einwirkte, da ihr Einfluß insbesondere auf Pfalz-Bayern, welches die in dem ReichsdeputationsHauptschluß von1803 erhaltene Entschädigung und Landesvergröfserung haupt-sächlich ihr zu danken hatte, offenkundig war, so bewarb sich,in den Jahren 1803 bis 1805, das Gesammthaus Lö-wenstein um ihre Fürsprache und Vermittelung am Mün-chener Hofe, daß von ihm die Mitglieder dieses Hauses alsHerzoge von Bayern möchten anerkannt werden. Aber kaumliessen die deßhalb zu Paris Statt gehabten Unterhandlungeneinen günstigen Erfolg hoffen, als sie im Herbst 1805 unter-brochen wurden, durch den Krieg zwischen Frankreich und Oest-reich, in welchen auch Pfalz-Bayern verwickelt ward.
Als in dem Presburger Frieden vom 26. December1805, wonnt jener Krieg endigte, für Pfalz-Bayern der Kö-nigtitel und eine relative Souverainetät stipulirt war, undwährend unmittelbar nachher zu Paris und München anderegrosse Staatsveränderungen in Teutschland, besonders in demsüdlichen, ingeheim vorbereitet wurden, machte der bayerischeStaatsmim'stcr Freiherr von Montgelas einem LöwensteinischenAbgeordneten die Eröffnung, daß sein Hof nicht abgeneigt sey,die Fürsien und Grafen von Löwenstein als Herzoge vonBayern anzuerkennen, wenn sie sich dazu verstehen würden,ihre reichsständifch-reichsunmittelbaren, mit reichsverfassungs-mäsiger Landeshoheit begabten Besitzungen, unter ähnlichen Be-