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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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gebend von der zweifachen Behauptung, daß dieses Haus ab-stamme aus einer rechtmäsigen Ehe des Kurfürsten Friedrichdes Siegreichen mit einem Fraulein "aus einem alten, ade-lichen und ritterbürtigen Geschlecht", Clara von Tettingen,und daß diese Ehe "ebenbürtig" gewesen sey, ward darin"gegenwärtig nichts verlangt, als l) die Anerkennungseiner angebohrnen Herzoglichen und Pfalzgräflich cnWürde, und 2) die vorläufige Anerkennung seinerRechte der Nachfolge in den sämmtlichen Pfalzbaye-risch cn Landen, auf den Fall, wenn die jetzige regierendeLinie nebst der Herzoglich-Birkenfeldifchcn Nebenlinie erlöschensollte".

Bei allen diesen Verhandlungen hat das Haus Löwen-stein mit größter Bescheidenheit seine Anträge bloß auf Ge-stattung des Pfalzgräflichen Titels und Wappens und aufförmliche Anerkennung seines eventuellen Nachfolgerechtes ge-richtet, jedesmal aber die von ihm beabsichtigte Wirksamkeitseines SuccessionsRechtes ausdrücklich beschränkt auf den Fallder Erlöschung aller nachfolgeberechtigten Mitglieder in denübrigen Linien des Hauses Wittelsbach. Dasselbe hat nichtnur, wie oben (Z. 84) gemeldet, die ihm unter den günstigstenVerhältnissen angebotene Hülfe der Krone Frankreich ver-schmäht, sondern auch stets beharrend bei achtungsvoller Hoff-nung des Gelingens auf gütlichem Wege, sich enthalten, Ge-brauch zu machen von dem ihm offen gestandenen reichsvcr-fassungsmäsigen Rechtsweg der LegalAusträge und derReichsgerichte.

bayerische Staaten (Ohne Druckvrt) 1803. 12 S., und 11Beilagen auf 28 S. in Fol. Nicht zu verwechseln ist dieseDenkschrift mit einem um dieselbe Zeit zu Paris (ohne Jahrzahl)gedruckten, auf denselben Zweck gerichteten Ne'moire sur I<8<1rvit8 cke 8>iLc>Z5s!c»i eventuelle cle b> inaison cke ck,oevvensleii>-VVertbeim -uix et- kavarv - I^üatin8. 12 Seiten in 4.