konrmenschaft, »vorunter, nach Abgang der Rudolphischen Li-nie, die Wilhelmische oder Ba»)erische Linie mitbegriffen se».
4) Das Fürstliche Löwensteinische Haus se») hinlänglich gesegnetmit den zu Führung des Fürstenstandes erforderlichen Mitteln.
5) Die (damals noch) Gräfliche Löwensteinische Linie (ältereHauptlinie und evangelisch) die an der Erhebung in den Für-ftenstand ohnehin keinen Theil habe, se») von dieser Einver-leibung ausgeschlossen. 6) Der von Kurbayern geäusserrenBesorgniß wegen der Folgen, könne durch Recesse und derenallerhöchste (kaiserliche) Confirmation sattsam vorgebeugt werden.
Nach Darlegung dieser Gründe, ersuchte Kurfürst CarlPhilipp, in demselben Schreiben, den Kurfürsten von Bayernabermal „freund- vetter- und angelegentlich, in näherer Er-wägung vorberührrer, dein Kurbaycrischen sowohl als deinKur- und Fürstlich-Pfälzischen Haus allerdings ohnnachthei-ligen, ja viel ehender vorträglichen Uinstände, Seine gleich-mäsige Beistimmung zu dein Fürstlich-Löwensteinischen Asso-ciationsGesuch nunmehr mir so unbedenklicher zu ertheilen,da„, fügt er hinzu, „in so fern Euer Liebden und ich als„Lupi Unserer Beider von einen» allgenreinen Stammvater„entsprossenen Kurhäuser, Unsere Vcrwilligung gegeben haben„werden, es auf den Pfalz-Zweibrückischcn und Birkenfeldi-„schen ') Consens so viel nicht ankommen wird".
§. 87.
Schluß.
Als Beweggrund, warum Kurfürst Carl Albertvon Bauern, das Löwensteinische Gesuch, insbesondere um
t) Diese beiden Linien waren damals noch evangelisch.