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Fortsetzung.
Nachdem hierauf das Löwensteinische AssociationsGesuchsechs Jahre, wie es scheint, auf sich beruht hatte, antworteteKurfürst Carl Philipp von der Pfalz, nachdem er von deinFürsten von Löwcnstein auf das Neue angegangen worden,unter dem 14. September 1739, an Kurbayern: Ihm(Kurpfalz) könne man nicht zumuthen, nachdem er deinHause Löwenstein eine willfährige Erklärung von sich gestellet,und bei dem Kaiser um dessen Einwilligung angesucht habe,diese Schritte nunmehr zurückzuziehen. Das LöwensteinischeAssociationsGesuch finde er dem gesammten Kur- und Fürst-lichen Pfälzischen Hause unnachtheilig, vielmehr ersprießlich.Denn 1) das Fürstliche Haus Löwenstein sey entschlossen, aufErstattung desjenigen zu verzichten, was Ihm durch diezwischen Friedrich dem Siegreichen und Philipp ingenuc» er-richteten Verträge I zugeeignet, nachher aber guten Theilsentzogen worden. Auch wolle 2) dasselbe alle Aemter, Herr-schaften und Güter, welche der Fürst Löwcnstein mit freierDisposttionsBefugniß dermal besitze, oder künftig erwerbe, denPfälzischen Landen dergestalt einverleiben lassen, daß die Kur-und Pfalzgräfliche katholische Linie der Anwartschaft auf die-selben, und das fürstliche Votum bei dem Fränkischen Kreis,bei dem Abgang des Fürstlichen Löwensteinischen Mannstammeöversichert seyn solle. 3) Die Löwensteinische Succession inden Pfälzischen Landen, solle eher nicht gesucht und wirksamgen,acht werden, als nach Erlöschung sämmtlicher dermallebender Pfalzgrafcn und ihrer männlichen ehcleiblichen Nach-
I) Von den hiermiter begriffenen Urkunden von l476, ist oben Z> S9gemeldet.