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1319 verstorbenen Pfalzgrafen Rudolph I. benannte) Liniezurückfallen und die achte Kur aufhören.
In diesen Bestiinnuingcn ward des LöwensteinischenNachfolgerechteö ausdrücklich nicht erwähnt. Dasselbe war aufdem FriedensCongreß nicht in Frage gekommen; wohl aberwurden in dem Friedensschluß die Reckte der Rudolphi-scken Linie, unter welcher das Haus Löwenstein begriffen ist,überhaupt in Sicherheit gestellt, durch den so eben er-wähnten Borbehalt für den Fall, wenn die Wilhelmische Li-nie erlöschen würde.
Das Haus Löwettstvin verschmäht den ihm angevotenen Beistand des KönigsLudwig XIV, von Frankreich.
War dem Hause Löwenstein nicht gelungen, in demlangen Zeitraum seit Erlöschung des Philippischen Mannstammesim Jahr 1559, sein Nachfolgcrecht auf Kurpfalz geltend zumachen, oder deßhalb eine verhältnißmäsige Abfindung zu er-langen, so zeigte sich eben sowohl zu jenem als zu dieser,ganz unerwartet, eine sehr günstige Gelegenheit, nachdem imJahr 1685 der Mannstamm der im Jahr 1559 ihm haus-ordnungswidrig vorgezogenen Pfalz-Simmernschcn Linie mitdem Kurfürsten Carl erloschen war.
Als nämlich damals König Ludwig XIV. von Frank-reich sich anschickte, den oben (Z. 81) erwähnten Anspruchder Herzogin von Orleans aus den AllodialNachlaß des Kur-fürsten Carl durchzusetzen, zu welchem Ende derselbe nachher(seit 1688) die Rheinpfalz sogar mit verheerendem Kriegüberzog, war zugleich sein Borsatz, den Pfalzgrafen PhilippWilhelm, Herzog von Neuburg, Schwiegervater KaisersLeopold 1. und nachher auch der Könige, Peters von Portugal