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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Obwohl damals ohne Erfolg, wegen deS von dem Kaiser, in erbländischem»nd kirchlichem Interesse, mehr begünstigten Herzogs Maximilian vonBayern, und nach einer durch den Tod des Königs Gustav Adolph ver-eitelten Hoffnung, werden doch in dem Westphälischen Frieden die Rechteder Wittelsbacher Rudolphischen Linie, worunter auch Löwenstein begriffenist, in Sicherheit gestellt.

Der Kaiser, fest entschlossen, nie zu gestatten, daß dergeächtete Friedrich V. in die ihm entrissenen Länder und indie Kurwürde wieder eingesetzt werde, konnte nur beabsichti-gen, dieselben einem andern Mitglicde des Hauses Wittelsbachzuzuwenden. Als auf dem zu Regensburg im Jänner 1623gehaltenen so genannten Kur - und Fürstentag, die Frage vonder Restitution Friedrichs V. oder von anderweiter Verfügungüber die kurpfälzischen Länder und Kurwürde in Berathungkam, erklärte der in Person anwesende Kaiser:es seyen zuder erledigten Kur verschiedene Prätendenten vorhan-den, deren Ansprüche jetzt nicht erörtert werden könnten, hin-gegen müsse das Kurcollegium ergänzt werden, nachdem erein- für allemal beschlossen habe, den geächteten Pfalzgrafennie zu restituiren"

Unter denverschiedenen Prätendenten" war auch dasHaus Löwenftein, und aus ihm hätte Graf Johann Diete-rich, den am kaiserlichen Hofe und bei der Mehrzahl derKurfürsten und Fürsten die Ungunst der Religionsverschicden-heit nicht traf, und der sich rühmen konnte, dein Kaiser nütz-liche Dienste im Kriege geleistet zu haben, den Vorzug sichversprechen dürfen, wäre nicht Herzog Maximilian vonBayern sein Mitbewerber gewesen. Obgleich in der Ber-

ti Londvrp, puklica, Th. Il, Bd. VI, Cap. 176, S. 672 ff.