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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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terlichen Spruch des Papstes von? 17. Februar 1792 besei-tigt, obne daß das Haus Löwenstein wegen seines vorzügli-cheren Nachfolgerechtes in Kurpfalz Befriedigung erhielt.

Die Pfalz-Neuburgische Linie erlosch am 31. December1742, mit dem Kurfürsten Carl Philipp. Ihm succedirte inKurpfalz der Pfalzgraf Carl Theodor aus der Pfalz-Sulz b ach er Linie, abermal mit Ausschluß der Grafen vonLöwenstein.

Als am 3V. December 1777, mit den: Kurfürsten Maxi-milian Joseph von Bayern die Bayerische oder Wilhelmi-sche Hauptlinie des Hauses Wittclsbach erloschen war, mußtein Baiern die Pfälzische oder Rudolphische Hauptliniedieses Hauses zur Nachfolge gelangen. Aus ihr succedirte inBayern der vorhin genannte Kurfürst Carl Theodor vonder Pfalz, abstammend aus der pfalzgräflichen Linie zuSulzba ch.

Mit dein Kurfürsten Carl Theodor von Pfalz-Bayern,erlosch am 16. Februar 1779 die Pfalz-Sulzbacher Linie.Ihr folgte in Bayern und Kur Pfalz, Herzog und Pfalz-graf Maximilian Joseph, aus der Pfalz-ZweibrückerLinie, seit 1895 König von Bayern.

Aus vorstehender Darstellung erhellet, daß wäre derNachkommenschaft des Kurfürsten Friedrich des Siegreichenvon der Pfalz im Jahr 1559, der Wittelsbacher Hausord-nung gemäß, die Nachfolge in Kurpfalz eingeräumt worden,dieselbe Nachkommenschaft im Jahr 1777, nach Erlöschungder Wilhelmischen Hauptlinie, auch in Bayern zur Nachfolgewürde gelangt seyn.