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verfstät Heidelberg reformirt, und eine Kirchenordnung (1556)gegeben. Ueberdiesi zeigte sich, um dieselbe Zeit, PfalzgrafWolfgang, Herzog in Zweibrücken, als einen der standhafte-sten Bekenner der Augsburgischen Confession. Gründe genug,warum der kaiserliche Hof, die katholischen Reichsstände unddie der alten Lehre rreu gebliebenen Mitglieder des HausesWittelsbach, stumm der katholischen Geistlichkeit, der Nachfolgeeines Familiengliedes in Kurpfalz widerstrebte, das, wieGraf Wolfgang, mit allen Mitgliedern seiner Linie, sich öf-fentlich zu der Evangelischen Religion bekannte. Sohin warddem Urenkel Friedrichs des Siegreichen die in Simmernregierende pfalzgräfliche Linie vorgezogen, aus welcher Pfalz-graf Friedrich zur Succession in Kur Pfalz gelangte.
Als, hundert sechs und zwanzig Jahre später, auch dieSimmernsche Linie, mit dem Kurfürsten Carl, am 16. Mai1685 erloschen war, traf abermal die Reihe in der haus-gesetzmästgen SuccessionsOrdnung Friedrichs des Siegreichen(im Jahr 1559 übergangene) Nachkommenschaft, in der Per-son des Grafen Eucharius Casimir von Löwenstein-Wertheim, in der Birneburger oder Evangelischen Linie.Allein auch diesmal ward Friedrichs Nachkvinmcnschaft zurück-gesetzt. Den Borzug erhielt die in dem Herzogthum Neu-burg regierende pfalzgräfliche Linie, aus welcher Herzog Phi-lipp Wsthelm in Kur pfalz succedirte, dessen Nachfolge durcheine (am lZ. Mai) mit den: Kurfürsten Carl vergleichwcisegeschlossene, drei Tage vor dessen Ableben vollzogene Erbver-einigung war festgestellt worden.
Wegen des Anspruchs, welchen des letztverstorbenen Kur-fürsten Schwester Charlotte Elisabeth, vermählte Herzogin vonOrleans, an dessen AllodialNachlaß machte, brach im Jahr1688 der die Rheinpfalz verwüstende Krieg mit Frankreichaus. Dieser Successions-Streit ward durch einen schiedsrich-