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s 82.
Endlich, nach mehrfacher Acten- nnd Urknndenberaubnng, zum Besttz etlicherurkundlichen Beweisthümer gelangt, deducirt und verfolgt das Haus Löwen-stein seine Rechte, im Anfang des dreissigjährigen Kriegs,
Wohl hatte nach Erlöschung des Philippischen Mannstam-mes im Jahr 1559, das reichsgräfliche Haus Löwenftein seindamals in Wirksamkeit getretenes SuccessionsRecht in rechts-verwahrende Anregung gebracht I. Aber zu dessen wirksa-mer Verfolgung, insbesondere auf dem Rechtsweg, fehlten ihmeigene Kraft, Unterstützung und Beistand von Aussen, aus denoben (Z. 81) gemeldeten Ursachen, und selbst die urkundlichenBeweismittel zu hinreichend rechtsbegründeter Kenntniß undAusführung seines Anspruchs, wofür ihm fast nur Familien-Traditionen zu Gebot standen.
Dieser Beweismittel fand das Haus Löwenstein sichberaubt, in Folge des seiner Stammmutter von den: Kurfür-sten Philipp zugefügten Ungemachs (Z. 53 und ff.), unddurch das widrige Schicksal des auf dem Schloß Löwenfteinaufbewahrt gewesenen Archivs. Was von Clara's, der kur-fürstlichen Witwe, und der Vormünder ihres unmündigenSohnes Acten- und Urkundenvorrath etwa noch gerettet war,entriß ein widriges Schicksal des Löwensteiner Archivs. Wäh-rend der Wirtembcrgischen gewalrthätigen Jnhabung der Graf-schaft Löwenstein von 1594 bis 1519 (Z. 66), war diesesArchiv in feindlicher Gewalt. Bald nachher, am 12. Jänner1512, entstand in dem Schloß ein Brand, in welchem sogardes Grafen Ludwig erstgebohrner Sohn Wolfgang, geradeBräutigam, elend um das Leben kam ^), und dreizehn Jahre
t) Wie auch der kurpfälzische geheime Rath Hachenberg andeutet,in seiuer oben angeführten Historio ?ri<Z<nü> i l. electcu-is, p. 167.
Im stuf, noM!,-, 8, kl. st. piorerum, 1'. II, p. st», feüil. >734)