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folgerecht der Grafen von Löwenstein, als nicht einwilligenderDritten, rechtsbeständig weder aufheben noch auf eine spätereZeit hinaussetzen.
Der Mannstannn des Kurfürsten Philipp erlosch, am1 2. Februar 1559, mit dessen Enkel, dem Kurfürsien OttoHeinrich. Wohl war mit ihm der Philippische Mannstammerloschen, aber keineswegs die gesammte alte Kurlinie. Nochblühte in ihr Friedrichs des Siegreichen Nachkommenschaft.Ein Urenkel Friedrichs, Graf Wolfgang von Lö weitste in,gebohren am 6. März 1527, stand, der Linie und dem Gradnach, dem letztverstorbenen Kurfürsten am nächsten, wie dieunten (Beilage VI) beigefügte Kurpfälzische Regenten-Stammtafel bewährt. An Ihm war also in der hausgesetzmä-sigen Stammfolge die Reihe, und er würde zu der Kurwürdeund' Landesregierung gelangt seyn, hätte nicht ein feindlichesGeschick ihn davon verdrängt. Eine durch die Umstände er-klärbare Abgeneigtheit, sowohl des kaiserlichen Hofes, als aucheines Theils der Mitglieder des Pfalzgräflichen Hauses, trafunglücklicherweise zusammen mit dem damals einflußreichenUnstern der Retigionsverstbiedenbeit.
Graf Wolfgang war, wie alle andern damals ') leben-den Nachkommen Friedrichs des Siegreichen, übergetreten zuder neuen Glaubenslehre, während der von den: Kaiser höchstungern, in dem Religionsfrieden von 1555, endlich aner-kannten KirchenReforination. Dagegen war in dem Zeitpunkt,wo (1559) mit dem Kurfürsten Otto Heinrich der PhilippischeMannstamm erloschen, und Graf Wolfgang von Löwensieinhausgesetzlich zur Nachfolge berufen war, Pfalzgraf Friedrich
1) Erst in der Folgezeit trat Graf Johann Dietrich (geb. 1584,gest. 1644) der Stifter der jüngeren oder Nochefvrter (jetzt Ro-senberger) Linie, zu der katholischen Kirche über.