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Stammwappen, neben drei andern Siegeln an der erstenStelle hangt, und die noch jetzt in dem Fürstlichen Löwenstein-Wertheim-Rvsenberger Hausarchiv aufbewahrt wird, ist zugleichein Beweis von dem Ruf vorzüglicher Einsicht undRechtlichkeit, in welchem Ludwig von Bayern, schon indem Alter von zwanzig Jahren und sieben Monaten stand.Nebst dem Doctor der Theologie Pallas Spangel, ward erzum Schiedsrichter erkohren, in einein Erbschaftstreit zwischendem Nonnenkloster zu den Reuern (Neuerern oder Carme-literinnen) über Hassepful zu Speier und Hanns von Mo-ringen. Die Urkunde, datirt Heidelberg auf Samstag nachSanct Jörgen des heiligen Ritters Tag (1. Mai) (484,enthält den schiedsrichterlichen Spruch.
Ein anderer, nicht minder vollgültiger, Beweis des vor-züglichen Ansehens, worin Ludwig in Hinsicht auf Rechtlich-keit und Wortfestigkeit, selbst seinem Landes Herrn undFamilienhaupt gegenüberstand, findet sich in einer Bürg-schaft, welche er, damals nur erst Herr von Scharfeneck,noch nicht Graf von Löwenstein und Reichsstand, und kaumein und zwanzig und drei Viertel Jahre alt, für den Kur-fürsten Philipp zu leisten für tüchtig erachtet ward. Erward Bürge für ein Darlehn von fünf tausend Gulden Haupt-geld und 250 Gulden jährliche Zinsen, welches der Kurfürstseinem Marschalk Hanns von Tradt schuldig war. Noch liegtin dem Fürstlichen Löwenstein-Wertheimer gemeinschaftlichenArchiv zu Wertheim die pergamentene Urkunde mit dem an-hängenden kurfürstlichen rothen Wachssiegel, datirt Heidelbergauf Pfingstabend (21. Mai) 1485, worin der Kurfürst sichdem „Edlen Ludwig von Bayern, Herrn zu Scharfeneck",verpflichtet, daß er denselben wegen dieser für Ihn geleistetenBürgschaft schadlos halten wolle. Verstärkt ward hier desKurfürsten Kredit durch jenen des noch minderjährigen EdlenLudwigs von Bayern, bei einer Geldschuld, nach damaligenGeldverhältnissen, von hohem Betrag.