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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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nierfähigkeit gefordert, daßeiner von seinen ältern gebobrenund Herkommen wäre, und das mit seinen vier Anichen be-weisen kundt" I. Nach der Dresdner Turnierordnung, welcheunter den Kurfürsren August I. und Christian, in der andernHälfte des sechzehnten Jahrhunderts, beobachtet ward, solltekeiner zum Turnier gelassen werden, der seine sechzehn Ahnen,als achte von Vater, und achte von der Mutterseite, nicht er-weisen kann" 2). Ms dein Turnier zu Mainz (480 wardHans von Pfeffenhausen zurückgewiesen, weil er die Ritrcr-bürtigkeit seiner Ahnsrau (Großmutter) nicht genügend be-weisen konnte. Auf dein Turnier zu Heidelberg (481 er-gänzte er den Beweis, und hierauf ward in der Beschreibungdieses Turniers gemeldet:Hans von Peffenhausen hat seinAnfrauen bewiesen, als jm in nechsten Thurnier zu Meintzaufgelegt worden ist". Ausser ihm mußten- noch achtzehn an-derejr beibringen thun (die Ahncnprobe machen) ehe sie zu-gelassen wurden" H. Auch nach der Turnierordnung für dasTurnier zu Heilbronn von 1485, Art. 1, durste keiner zuge-lassen werden, dervon der Mutter nit Edel were^). Wiestreng auf die Probe, daß die TurnierCandidarcnvon ihrenAltforteren Rittermäsig und Turniersgenossen", und daß sievon Varter und Mutter altes Ritterlichen Geschlechts geboh-ren seyen, erhellet aus einer Beschwerde des Magistrats derReichsstadt Strasburg bei Kurpfalz von 1481, darüber daßvier daselbst Verburgerte" von dem Elsafiischen Landadelauf dem Turnier zu Mainz 1480 waren zurückgewiesen wor-

t) Rüxner, a- a. O., S. 23.

2) Ricci us, vom Landsassigen Adel, S. 327.

3) Rüxner, a. a. O., S. 283. Leliuüart, I. c. osp. VI. Z. g.

x. tZ7.

4) Rüxner, a. a. O., S. 32t. Auch in Bnvgermeister'sLoüex üi^lomatiens ecjueslris, ?. I. 38. scj.