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„ selbs geritten " '). Mit einem Rirrermäsigen auf diesem Tur-nier " that Herr Ludwig von Bey er n, Freyherr von Schar-pffeneck, ein gutes Stechen, und beyde seynd fast ritterlichgefallen" ^).
Einem unehelichen Sohn, auch eines Kurfürsten, undeinem der nicht vier adeliche Ahnen (zwei von väterlicher,eben so viel von mütterlicher Seite) turniergesetzmästg be-weisen konnte, hätte diese Ehre nicht zuerkannt werden dür-fen bei der Wappenschau hätten der Wappcnkönig und derHerold, umgeben von seinen Persevantcn, ihn zurückweisenmüssen, und würden drei regierende Herren aus dem HauseWittclsbach in Ludwigs Gesellschaft nicht „selbs geritten" seyn.Ausdrücklich verordnete die für jenes Heidelberger Turnier ins-besondere von der Ritterschaft errichtete Satzung H: es solle
1) Rüxner, bei Bürgermeister, a. a. O., S. 276 f. »Diesenachgeschrieben Fürsten, Graven, Herren, Ritter und vom Adel,haben gemeldten Thurnier besucht, und scind selbs geritten".
2) »Herr Ludwig von Beyern, Freyherr von Scharpffeneck»(bald achtzehn Jahre alt), »und Wolff von Lüchaw haben eingut Stechen gethan, und seynd fast ritterlich gefallen»; ans demTurnier zu Heidelberg im August t48t, gehalten von der Rit-terschaft am Rheinstrom, zu Ehren des Kurfürsten Philipp, Pfalz-grafen bei Rhein. Georg Rüxner's Turnierbuch, Turnier 30;in Bürgermeister's Libliotbeca ecj-iestris , Th. ll, S. 293.— Rüxner war noch zu Ludwigs Zeit pfälzischer Wappenherold,verdient mithin als solcher hier Glauben.
3) Burgermeister, TResaurus o^uestris, tt-nt. I. p. g6. s,;. et--2. s-z. (4e. 8cbul>urt, coinm. cle luclis er;ue8tril>us (eüit. 2.
Halae -72A. 4-), aüp. VI. Z. -. et 4. p. -44 et -48. I. G.Estor, neue kleine Schriften, Bd. I, S. 344 ft I. P. Rein-hard, Wappenkunst, Z. II. De la Curne de Sainte-Pa-laye, das Ritterwesen des Mittelalters, Bd. II, meine Anmer-kung daselbst, S. 134 f.
4) Bei Rüxner, in des angef. Bur'germeister's IZibliotll. erp,.,Th. II, S. 284. Eben so die unten angeführte Turnierordnungzu Heilbronn von 1435, ebendas. S. 321.