279
Die Grafschaft Lowenstein war im Jahr 1441 (Z. 65),und die Herrschaft Scharfeneck theils im vierzehnter! theils iinfünfzehnten Jahrhundert (Z. 64) von Kurpfalz erworben,und beide waren hiedurch in Gemäßheit der Pfalz-BayerischenHausGrundverfafsung dein Wittelsbacher HausFideicommiß der-gestalt einverleibt worden, daß solche an Niemand anders alsan Familienglieder gegeben werden durften (ZZ. 2 und 3).Sonach erkannte, in feierlicher Urkunde Kurfürst Philipp,Stammhaupt des pfalzgräflichen Hauses, den Edlen Ludwigvon Bayern für den ehelichen Sohn seines Oheims, Adoptiv-Varers und Regierungsvvrfahrs. Ferner ward dieser ehelicheSohn durch die erbliche Versorgung mit zwei Bestandtheilendes Wirrelsbacker HausFideicommisses, Scharfeneck und Lö-wenstein, nicht nur von dem damaligen Stammhaupt, sondernauch, da gegen diese Versorgung nie ein agnatischer Wider-spruch erfolgte, von dem Gefammthause Wittelsbach alsdessen Familienglied durch die That selbst anerkannt.
§. 73.
Sondern auch genau das Haupt- oder Staats-, Stamm- und SuccessiouS-Wappen des Gesamnithauscs Wittelsbach, nebff den SpecialWappen etlicherihm eingeräumter Bestandtheile des Wittelsbacher HausFideicommisses-
Als Wittelsbacher Familienglied, führte Ludwig nichtnur den Stammritel von Bayern, sondern auch genau dasStaats-, Stamm- und SuccessionsWappen des Ge-sammtbauses Wittelsbach. Dieses Wappen findet sichauf dein anhängenden grünen Wachssiegel Ludwigs, an einerUrkunde von 1484, deren pergamentenes noch wohl erhaltenesOriginal, mit dem Siegel, noch jetzt in dem Fürstlichen Lö-wenftein-Werrheim-RosenbergerArchiv zu Wertheim aufbewahrtwird; die Urkunde ist hier als Beilage IV abgedruckt, unddas Wesentliche ihres Inhaltes wird unten (Z. 76) gemeldet.