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auf demjenigen zu Stuttgart 1484, Ludwig titulier, auf demersten „Herr Ludwig von Beyern, Freyherr zu Scharpffeneck",auf dem andern " Ludwig von Bevern, Herr zu Scharpffeneck" ').
Den Titel "Graf zu Löwenstein" erhielt und führteLudwig von der Zeit an, wo Kurfürst Philipp, in den: mitihm und dem Grafen von Montfort am 5. März 1488errichteten Vertrag, ihm, "als einem ehelichen Sohn»des Kurfürsten Friedrich, den Besitz und Genuß der Graf-schaft Löwenstein »^eigenthümlich einräumte, nachdem schonsein Vater, Kurfürst Friedrich, mir Zustimmung Philippsseines RegierungsNachfolgers, in einer Urkunde vom 22. Jänner1476 ihm dieses reichsständische, dem Wittelsbacher Haus-Fideicommiß einverleibte Besitzthum als Versorgung für ihnund seine Nachkommen bestimmt hatte (Z. 59).
In der genannten Vertragurkunde vom 5. März 1488,worin Kurfürst Philipp den Sohn Friedrichs des Siegreichenfür dessen ehelichen erkennt, und ihm "als" solchem, dieGrafschaft Löwenstein erblich überläßt, gestattet er demselben,sich "Graf von Löwenstein" zu schreiben und das "Lö-wenfteinische Wappen zu führen", titulier er denselbensofort "Grafen von Löwenftein", und verspricht, ihn da-für zu halten, auch zu verordnen, daß er "Graf zu Lö-wenstein seyn, geheißen und genannt werden soll". Auchtitulier Ludwig sogleich, in derselben Urkunde, sich selbst"Graf zu Löwenftein" ^). Denselben Titel führte Ludwigin einer Verschreibung vom 7. December 1489, betreffenddie Versorgung seiner Mutter. Abermal bezeichnet KurfürstPhilipp ihn mit diesem Titel, in der Urkunde vom 24. Februar1499, worin derselbe vorerwähnte Verschreibung bestätigt^).
1) Rurner's Tnrnierbnch; in Bürgermeister's kUbliotbeca«Dnestr,, ?. II. ^>. Zg3. et 3c>s.
2) Diese Urkunde ist unten abgedruckt, als Beilage I.
3) Abgedruckt sind beide Urkunden in der angef. 'Widerlegung" n.,S. 129 u, IZ3; nicht auch bei Krem er.