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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Ludwig, erzogen <im Kurfürstlichen Hofe, wird als ehelicher Sohn Friedrichsdes Diegreiche» und als Wittelsbacher Familienglied selbst von dem Stamm-haupte des Pfalzgräflichen Hauses anerkannt, und führt in jener Eigen-schaft nicht nur den Stamm- und SuccessionsTitel von Bayern, gleichwiedie Besitztitel von Scharfcneck und Lowenstein.

Unrer den Augen der Eltern am kurfürstlichen Hoflagerzu Heidelberg mit besonderer Sorgfalt erzogen (H. 56), wardLudwig wohl anerkannt als Sohn des regierenden Kurfürsten,doch nicht sofort unrer Beilegung eines auf das "Kurfür-st? nrh um der Pfalz" sich beziehenden Titels.

Diese wäre anfangs unvereinbar gewesen mit des Va-ters CölibatVersprechen (ZZ. 6 und 7), dessen derselbe erstim Jahr 1476, und abermal im Jahr 1472, förmlich ent-lassen ward fZ. .22). Aber auch nachher blieb die Beilegungeines bestimmten Titels verschoben, bis zu der Festsetzung einerstandesgemasen Versorgung für Ludwig und dessen Nachkom-men; denn seinem Bater mußte in der Kurwürde und Lan-desregierung nicht allein, sondern auch in dessen eigener Landes-portion und mütterlichem Erbtheil, Herzog Philipp succediren,kraft der Hausgesetze und der besondern vertragmäsigen Be-stimmungen von 145k und 1452 (Z. 6). Auch harte Kur-fürst Friedrich in dem Revers vom 24. Jänner 1472 '),welchen er gegen die von demselben Tag vom Herzog Philippurkundlich ihm gegebene Entlassung von seinem ColibatVer-sprechen ausstellte, sich verpflichtet, daß seine "Gemahel undelich Lybserben kaynen teile haben sollen an eynichenRechren, Regalien, eren, wirden oder Herlikeit, die

t) Bei Kremer a. a. O., in dem Urknndenbuch, S. 454, undin der angef. "Widerlegung" :c., S. 89.