273
sein vetterlich Erbe gebenn habe. Darnach hab es Pfaltz-grave Philips wiederumb nemen lassen und Scharpf-fenneck dafür geben. Um der gäbe Lewenstein, dieer seinem Schweher (dem Grafen Ulrich von Wirtemberg)zu seiner Hußfrawen zugeben zugesagt behielt sein gnadebynahe das dritthail inen '), als er nun von seinerwegen Verlorne Niederlage nahe umb leib und gut kommenwas (war) wolte in sein gnade im Rath sahen (ver-haften) lassen, sy damit nir crgatzer. Hab Obmann undZusatz abzuncmen, das ime minder gegeben sey danman ime schuldig gewest und mer Ungnad danGnad widerfarenn
Die ihm endlich (1488) von dem Kurfürsten Philipperblich eingeräumte Grafschaft Löwenstein war durchDas, was bald nachher derselbe Kurfürst eigenmächtigdavon zurückgenommen, und später der Herzog von Wir-temberg davon abgerissen hatte, um die Hälfte gemin-dert worden (ZZ. 64 und 66), ungerechnet den bedeutendenSchaden, welcher dem Ueberrest durch den Bauernkrieg (1525)zugefügt ward.
t) Zur Erläuterung dieser Stelle dient, was oben Z. 65 in einerNote von der lebenslänglichen Verschreibnng der Grafschaft Lö-wenstein an des Kurfürsten Philipps Mutter, in zweiter Ehe ver-mählt mit dem Grafen Ulrich von Wirtemberg, dann Z- 64 vonPhilipps eigenmächtiger Zurücknahme ungefähr desdritten Theils der Grafschaft gemeldet ist.
Klnbxr's higor. Abh->ndlu»g.
18