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Kocher mit Iren zugehörden, Mit Otzberg dem schlos He-rings dem flecken daran vnd der pfaltz theyl zu vinbstat samptIren zugehörden, vßgescheyden die Graueschaffr Lewenstein mitaller derselben Graueschafft Zugeborung, darzu s»n Betterlicherb Erbrecht und deren gerechtigkeir, auch was syn gnad von pfaltz-graue Friderichen Erbwyß oder In crafft der gab an bemel-ten flecken vnd Iren zugeherungen hat zusten mögen, nichtsvßgescheyden noch hindangesetzt".
Den in dem Vergleich enthaltenen Verzicht des Gra-fen Ludwig, wiederholte dieser in einer eigenen Urkunde '),darirt Freitag nach Purificarionis Maria (6. Februar) 1507,für sich, seine Erben, Erbnehmen und Nachkommen, gegenden Kurfürsten Philipp und „syncr gnaden manlich erbenIn absingender linien". Ludwig verspricht darin, daß
„wir sie (seine Erben, Erbnehmen und Nachkommen)oder ymants von vnser wegen wyther an bcmeltenfürstenthumb der pfaltz nir erben sollen nochwollen, auch der obgenannt gab vnd flecken halberan gedacht pfaltzgrauen philipsen Churfürsten synergnaden mänlichen erben In abstygender liniennymer noch einig forderung und anspruch derhalbenzu haben, zu thun oder fürzuncmen" befugtseyn sollen.
Diese Vcrzichturkunde und der Vergleich wurdenbekräftigt von Ludwig in Person, und im Namen des
1) Eine von dem kurpfalzischeu Archivar Lvtharius DominicusLndovici -.nach dem wahren Original" beglaubigte Ab-schrift dieser Verzichtnrkunde, befindet sich jetzt in dem Fürstl.Löwcnstein-Wertheim-Roscnberger Archiv zn Wertheim. Abge-druckt ist dieselbe in der Fiirstl. Löwensteinischen Deduction--Gründliche Nachricht" :c. von 1731, als Beilage ?,S. 39 ss., und in der Löwensteinischen Dednction "Beurkun-dete Nachricht" w,, von 1803, als Beilage L.