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Flecken H daran, und der Pfaltz Te»l °) zu Umbstadt) —wiewohl solche mir Wissen und Willen seiner Vormünderden: Pfalzgrafen Philipp zu Handen gestellt worden, — des-gleichen auch wegen andern seines väterlichen Erbes und hin-terlassener Habe und Güter, un verzicht et noch deßhalb be-friedigt („vnverzigen noch desselbiger vernügt").
Durch den Vergleich versicherte Kurfürst Philippdem Grafen Ludwig, ausser der schon erhaltenen GrafschaftLvwenstein und Herrschaft Scharfeneck, noch 1) eine aufZehnten radicirtc Jahrrente von 500 Gulden, davon 300als Erbmannlehn, die andern 20(1 für ihn und alle seineErben; 2) erb- und eigenthümlich die zu Scharfeneck ge-hörende Mann- und Lchnscbaft, die etwa zeither ihmnoch nicht eingeräumt worden; 3) ein der Pfalz etwa heim-fallendes Lehn von 100 Gulden jährlichen Ertrag, alsLehn für Ludwig und seinen Mannstamm.
Dagegen sollte Graf Ludwig für sich, seine Erben undNachkommen gegen den Kurfürsten „vnd syn manlichenerben ^) In absteygender lynien„, verzichten „uff dieobgedachre zugeordcnte (von seinem Vater ihm schon „einge-geben und zugestellt gewesene") flecken Nemlich schlos vndstat Wynsperg, Schlos vnd stat Meckmüln vnd Neuwenftadt am
1) Herings ist, wenigstens jetzt, ein Städtchen am Fuß des Otz-bergs, auf welchem das Schloß dieses Namens steht. Widder,a. a, O., Th. II, S. 7.
2) Widder, a. a. O., Th. II, S. 20, 24 n, 28.
3) Der Mannstamm des Kurfürsten Philipp erlosch im JahrI5S9, mit seinem Enkel, dem Kurfürsten Otto Heinrich. Hie-mit war auch die Verbindlichkeit des Verzichtes erloschen,welchen Ludwig ausdrücklich nur zu Gunsten Philipps und dessenMannstammes auf weitere Erbansprüche an "das Fürstenthumder Pfalz" geleistet hatte.