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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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vorenthaltene, sehr ansehnliche Besitzthum (ZZ. 59 und 6l),fand Graf Ludwig sich weit nicht entschädigt durch dieHerrschaft Scharfeneck und die Grafschaft Löwenstein. Kaumdem fünften Theil des von dem Bater zu seiner und seinerNachkommen Versorgung bestimmten Besitzthums, war dieseGrafschaft, in ihrem ursprünglichen Zustande, gleich zu achten,und auch davon hatte Kurfürst Philipp ungefähr den drittenTheil eigenmächtig zurückgenommen (Z. 64), und späterhinder Herzog von Wirtemberg einen bedeutenden Theil abge-rissen (Z. 66). Sehr weit über die Hälfte fand Ludwig sichverletzt an seinem väterlichen Erbtheil. Er hatte überdießmehrfach grossen Verlust in dem Kurpfälzischen und BayerischenDienst erlitten. Als er auf Philipps Befehl dessen Sohn,dein Herzog Ruprecht, und nach Ruprechts frühzeitigem Ab-leben seinem Sohn Otto Heinrich, als Kriegsoberstcr der kur,pfälzischen Hülftruppen in den: Bayerisch-Landshutischen Suc-cessionsKrieg (1564 bis 1567) diente, hatten der Landgrafvon Hessen und der Herzog von Wirtemberg (ZZ. 66u. 76)ihm an seinem Eigenthum grossen Schaden zugefügt; insbe-sondere war ihm von Wirtemberg (1564) die ganze Graf-schaft Löwenstein gewaltsam genommen und sechs Jahre langvorenthalten, nachher aber doch nur zum Theil, und dieserunter sehr nachtheiligen Bedingungen, zurückgegeben worden');auch hatte Landgraf Wilhelm von Hessen ihm das mit eigenenMitteln von ihm erworbene Schloß und Dorf Habizheim ver-brannt und den Ertrag des ganzen dortigen Besitzthums vierJahre lang sich zugeeignet. Dadurch in Noth und Armuthgerathen, verlangte Ludwig dringend Entschädigung vondem Kurfürsten, der ihm früher solche, und zwar das AmtLützelstcin, zugesichert hatte.

t) Nur einen Theil dieser Grafschaft gab ihm Wirtemberg, ersttölv, zurück, nnd über diesen eignete es sich die Landeshoheitund Lehnherrlichkeit eigenmächtig zu (§. 66).