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derselben nach und nach waren veraussert worden '), für l 4,000rheinische Goldgulden und etliche Leibrenten an den KurfürstenLudwig IV. von der Pfalz, welcher schon die Hälfte der Graf-schaft als Pfandschafr inne hatte, in Folge eines vor sechzigJahren von Kurpfalz gegebenen, pfandweise darauf versichertenDarlehns
Nachdem dessen Bruder Kurfürst Friedrich der Siegreichedieselbe, mit Zustimmung seines Regierungsnachfolgers des Her-zogs Philipp, schon im Jänner des Jahres 1470 seinem Sohn
1) Im Jahr 1420 verkaufte Graf Johann von Löwenstein dem Pfalz-grafen Ludwig einen Theil von den Gerichten Schein, Bicken-bach, Buggenheim, Malch, Nytze, Bedekirch :c. Der Kaufbriefwar in dem ehemaligen Knrpfälzischen Archiv.
2) Kaufbrief von 1441, in dem ehemaligen knrpfälzischen Archiv.—Im Jahr 1382 ward die Hälfte der Grafschaft Lowenstcin demKurfürsten Ruprecht dem älteren von der Pfalz für 5000 Gold-gnlden als Pfandfchaft eingeräumt. Daher, daß in dem auf Kur-fürst (zugleich Kaisers) Ruprechts III. Befehl im Jahr 1410 ge-fertigten TheilungSbrief (in Moser's t. Staatsrecht, Th. XIII,S. 13) die Hälfte der Grafschaft Lowenstcin als PfalzgräflichesBesitzthum vorkommt. In der damaligen pfälzischen Erbverthei-lnng erhielt Kurfürst Ludwig III. nur den einen halben Theildieser Hälfte. Der Theilungsbrief spricht: "Der Theil zu Lö-wenstein halb, doch also, daß unser Herr Ludwig (erstgebohrnerSohn Ruprechts III-, nachher Kurfürst) die Burghüde und Gültvon Lowensteins wegen allein ausrichten soll". Ferner wardebendaselbst dem vierten Sohn, Herzog Otto von Mosbach, aufseinen Theil zugewiesen: --der Theil zu Löwcnstein halb, anBurg und Stadt". Moser, a. a. O., S. 16. — Der Ge-mahlin des Grafen Ulrich v. Wirtemberg, war, als ehemaligerknrpfälzischcr Witwe (sie war die Mutter Herzogs Philipp),die Grafschaft Löwcnstein auf Lebenslang verschrieben.Nach der Schlacht bei Seckenhcim mußte sie 1463 dieselbe zu-rückgeben. Häberlin's Reichshistorie, Bd. VI, S. 481.—Nach einer schriftlichen Nachricht ans dem ehemaligen kurpfälzischenArchiv, war --Löwcnstein die Burg und Zugehör-- schon 1338an Knrpfalz als Pfandschaft in Besitz gegeben; es muß aber diePfandfchaft vor 1382 abgelöset worden seyn, da in diesem Jahrdie Hälfte von Löwcnstein wieder an Kurpfalz verpfändet ward.