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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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von der Herrschaft Scharfeneck", anweiser, für ihren rechtenLehnherrn nunmehr Ludwig von Beyern zu erkennen, deinund dessen MannlehnErben er „die Herrschaft und SchloßScharfeneck mir der Mannschaft und aller Zugehörde gebenhabe

Die Herrschaft Scharfeneck war reichsunmirrelbar, aberweder zu Reichöstandschaft '), noch zu Kreisstandschaft berech-tigte sie den Besitzer; auch war sie in keinem der Reichvan-schläge (Matrikeln) angesetzt, die seit 14ZZ auf Reichstagenerrichtet wurden. Dagegen kam sie während des Löwensteini-schen Besitzes in Verbindung mit der unmittelbaren Reichs-rirrerschaft» Noch in den letzten Lebensjahren des GrafenLudwig von Löwenstein begann der reichsunmirtelbare Adel aufbeiden Seiten des Rheinstroms sich in einem Rirrervercin zu-sammen zu rhuu, durch zwei Bündnisse von 152Z, wovon daseine die Ritterschaft amObcrrhein zu Landau auf sechs Jahre ft),das andere jene auf der rechten Seite des Minelrbeins undin der Wenerau ') (wahrscheinlich zu Friedberg) auf dreiJahre errichtete. Von da an entwickelte sich nach undnach zu einem beständigen Verein und einem eigenen Rittcr-krcis mir drei Camoncn, „des heiligen römischen Reichsfreie Ritterschaft am Rheinstrom, in der Wetterau und zuge-hörigen Orten", welche durch die Ritterordnung von t(>5Zihre völlige, von dem Kaiser lliilZ bestätigte Ausbildung er-hielt H. In diesen: rcichsritterschaftlichen Verein gehörte die

t) Ohne Beweis setzte die Herren von Scharfeneck in seine Liste der„Edlen Herren, welche Reichsstände sind, oder gewesen sind",Gebhardi, genealogische Geschichte der erblichen Reichsständc inTentschland, Bd. I, S. 343.

2) Lünig, Reichsarchiv, ?ürt. 8peo., Lontin., Absatz 3, S. 3 — 6.

3) Madcr, reichsritterschaftl. Magazin, Bd. I, S. 454.

4) liilnstor, isüAage in elemenw jnris znistlici czuo ntnntur dlnstilesimineckiati, Z. 2 5. srj. Zi. et 68.