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Ueber das Verhältniß des heurigen Geldwerrhes zu demjenigendeö 15. Jahrhunderts vgl. oben Z. 58. S. 217. N. i.
In den JudicialCompromißverhandlungen zu Speier 1511(Z. 70) schätzte Graf Ludwig den Werth von Scharfeneck auf4000 Gulden und den Werth der ihn: entrissenen Gegenständeauf 100,000 I.
Als Kurfürst Philipp die Herrschaft Scharfeneck demSohn des Kurfürsten zu seiner Versorgung übergab, bildetedieselbe, nach Vorschrift der Hausgesctze (Z. 2 und 3), einenBestandtheil des Wittclsbacher HausFideicommisses. Ausserder Familie durfte sie also nicht veräusserr, wohl aber konntesie einem Mitglied des Hauses und seinen Nachkommen zumBesitz und Genuß überlassen werden. An das Haus Pfalzwar sie durch verschiedene Rechtstitel gekommen, theils durchKauf, theils durch Lehnhennfall.
Grafen von Scharfen eck nennt die Geschichte schon indem estftcn und zwölften Jahrhundert. Ei» Graf Heinrichdieses Namens war Bischof von Speier von l 007 bis 1070 H,und Graf Conrad von Scharfeneck war Bischof zu Metz von1190 bis 1202 I. Ob diese Grafen von unserem Schar-feneck sich titulirten, mag dahin gestellt seyn; auch anderswo,z. B. in Franken und Niederöstreich, gab es Schlösser diesesNamens, und bei Scharfeneck im Wasgau findet man wenig-stens in Urkunden des dreizehnten und vierzehnten Jahrhun-derts nur Herren von Scharfeneck H.
1) Ludwigs Antwort auf die kurpfälzischen Bewcisartikel, zu Art.107 und 108, iu der augef. »Widerlegung" ic., S. 152,
2) Imlios, rivtniü 8. II. 1. jirocerum, lilz. III. e. 7. Z. 6. ji. «34,
3) Lehman», Chronica der Stadt Spcyer, Cap. 69, S. 498 (Ausg,v. 1698).
4) Kr ein er, Geschichte ic., S. 538 f., Note 5.