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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Oppenheim und Starkenburg, und das Dorf Aspach welche gleichfalls Ludwigs Varcr schon, im Jahr 1470,seinen beiden Söhnen zur Versorgung angewiesen, auch überAspach schon Belehnung gegeben harte (8. 68); 3) Schlosiund Herrschaft Scharfe neck im Wasgau, bei Landau,welche schon Kurfürst Friedrich, in der Urkunde vom 24. Jänner1472, zu Versorgung seiner Gemahlin und Kinder sich vor-behalten hatte (g. 23). Uebcrdieß gab Philipp Zusage,seinem Vetter und Varcr (Friedrich den: Siegreichen) zu Ehren,Ludwigen von Beyern, Herrn zu Scharpffeneck, der dessenGeblüts und Sohn sey, "nach ziemlicher Gebühr" an seinemHof halten, oder, so fern es besser, mir Rath der Vormünder,an einem andern Orr "versehen, und auf das Beste unter-weisen lassen" zu wollen.

Es leuchtet ein, daß Kurfürst Philipp in diesen Gabeneigene Freigebigkeit und Großmurh gegen Ludwig keineswegsbethätigte, obgleich Ludwigs Vormünder, in der Verzichtur-kunde von 1476, in dein Benehmen gegen Ludwig des Kur-fürsten "Gnade und angebohrne Tugend" zu erkennen vor-geben. Nichts verlieh er, was nicht schon Ludwigs Varerdein Sohn gegeben oder bestimmt harre; er nahm diesem so-gar, was der Varcr ihn: schon gegeben und worin er schon,und zwar mit seiner, des Herzogs Philipps, Einwilligung(Z. 59), die Unterthanen und Amrleure dein Sohn hatte hul-digen lassen, die Schlosser, Städte und Aemter Weinsberg,Neustadt am Kocher, Meckmühl, Otzberg, Herings und Um-stadr; er verweigerte das Geldkapiral von 4660 Gulden, wel-ches den vom Vater schon hypothekarisch angelegten 14,000Gulden dessen Regicrungsnachfolgcr beifügen sollte.

Nach diesem Vorgang genehmigte Ludwig, in einer ei-genen Urkunde datirt vom 13. Jänner 1477 I, nicht nur

1) Bei Kremer, S. 522, und in der angef. "Widerlegung" lc.,S. ttl.