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Philipp selbst in seiner (unten näher angezeigten) Urkundevon demselben 13. Jänner 1477. Diese kurfürstliche Scparat-Urkunde, auf solche Weise in der Bormünder Verzichrurkundeerwähnt, ist bis jetzt zu öffentlicher Kunde nicht gelangt, auchist sie nicht in dem Besitz von Ludwigs Nachkommen; vielleichthar dieselbe später, nebst andern Urkunden (g. 54), vonLudwig oder seiner Mutter zurückgegeben werden »rüsten.
Bei Ausfertigung der Handfeste über den für LudwigsInteresse höchst nachtheiligen Verzicht, gebrauchten — vielleichtnach kurfürstlicher Weisung — die Vormünder die Vorsicht,dieselbe von den Bischöfen von Worms und Speier be-siegeln, und überdenr nicht nur von Clara unterschreiben undbesiegeln, sondern auch von dem unmündigen Ludwig ei-genhändig unterschreiben zu lassen, von beiden nur deinBekenntnis), "dass solichs alles, wie vbgeschrieben ster, mirnrynen (Clara's und Ludwigs) wissen und willen beredt undbeschlossen ist".
Vierzehn Tage später, ebenmäsig ehe er noch das Jahrder Mündigkeit erreicht hatte, bestätigte Ludwig abermalden voir seinen Vormündern geleisteten Verzicht, in einer Ur-kunde vom 13. Jänner 1477 I. Zum drittenmal bestä-tigte derselbe, 19 Jahre 6 Monate alt, den Verzicht seinerVormünder, in einer Urkunde vom 5. Februar 1482 ").Nach erlangter Volljährigkeit, lang nachher, in einer Urkundevom 5. Februar 1597, bestätigte er denselben zum vier-te »mal; doch diesnnal ausdrücklich nur zu Gunsten desKurfürsten Philipps und dessen (im Jahr 1559 erloschener)„männlicher erben in absingender Linien", wie unten(Z. 99.) näher gemeldet wird.
1) Bei Kremer, Urkmidcnbuch, S. 520, und in der angcf. "Wi-derlegung" ic., S. tll.
2) Bei Krem er, Urknndenbuch, S. 522.