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Reichsarchiv noch jetzt aufbewahrten Testament oder Testamcnr-nachtrag, gleichfalls aus dem Jahr 1476, erbeigcnrbümlichzugetheilt hatte, und worin er demselben, noch kurz vor seinen:Tod, sogar die Unterthanen, Vassallcn und Ainrleure, undzwar mit Einwilligung des Herzogs Philipp, in derAbsicht hatte huldigen lassen, daß sie denselben nach seinen:Hinscheiden sofort für ihren Herrn erkennen sollten (Z. 59und 66). Der neue Kurfürst achtere nicht das feierlicheVersprechen, welches Er, in der gemeinschaftlich mit seinen:AdoptivVater, Oheim und Regierungsvorfahr ausgefertigtenUrkunde von 1473 bei seinen " rruwen, wirden, ciden underen" gegeben hatte, die von den: Kurfürsten Friedrich seinen:Sohn Ludwig damals und forthin bestimmte Versorgung "inallen Iren Puncten Arn'ckeln und inhalr zu hamhaben" (8 58).Und eben so wenig seine in der Urkunde von: 22. Janner1476 für denselben Zweck ertheilte Einwilligung zu der wei-teren Versorgung (59).
Philipp begann damit, daß er sogleich ("von Stundan") nach Friedrichs Tod den Sohn und dessen Mutter ein-kerkern ließ (8Z. 53 ff.). Das Gewaltmittel wirkte. VierzehnTage später, am 28. December 1476, "uff samßtag deronschuldigenn Kindlein ", mußten L u dwig 's vier V v r m ünde r,von welchen der eine als Hofmeister, der andere als Vogtzu Heidelberg in des Kurfürsten Diensten stand, der drittesein Vassall war, sich dazu bequemen, für ihren Pflegbefoh-lenen auf alle oben erwähnten Besitzungen zu verzichten, un-vereinbar mit dem oben (g. 66) wörtlich gemeldeten Inhaltdes Eides, welchen sie nach Vorschrift des Testamentes Friedrichsdes Siegreichen zu leisten hatten. Es geschah "mir Ratguten: wissen:: und willen" von Ludwigs Mutter, welcheVerzichturkunde mit ihrer "hanrgeschrifft" unterschreiben, undan dieselbe ihr „eygen Jngesigel" hängen mußte.