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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Kleiner verschweigt sogar ihr Daseyn. Doch ist ihr Daseynausser Zweifel. In einem Schreiben des Staatsminifteriumödes Königlichen Hauses und des Aeussern an den HerrnErbprinzen Constanrin von Löwenstein-Wertheiln-Rosenberg,datirr München den 15. December 1830, wird gemeldet:daß ein angebliches Testament des Churfürsten Friedrichvon 1474, auf dessen Herausgabc angerragen wird, in demKöniglichen Reichsarchive gar nicht eristire, sondern nur einNachtrag von 1476, welcher mir dem Testamente von1467 verbunden". Dieser Nachtrag soll mit dein durchFriedrichs MajestätSiegel bekräftigten Testament von 1467mittelst eines Pergamenrstreifens verbunden seyn;eine Verbindung, welche den Zweck gehabt haben mag, beideUrkunden als Corrclate beisammen zu erhalten.

In einerSummarischenDeduktion" w. aus dem erstenViertheil (wie es scheint) des siebenzehnten Jahrhunderts,welche in dein Fürstlich - Löwensteinischen Archiv aufbewahrtwird, ist gemeldet: es habe Kurfürst Friedrich seinem vonHerzog Philipp genehmigten Testament (von 1476) dieClausel eingerückt,daß und wann seinem Sohn, oderseinen Leibß-Erben an den vbergebencn Ämbrern von derPfaltz Zwang oder cinrrag gethan werden, vnd vf erfordern,für etzlichen Fürsten innerhalb drey Monaten nicht recht wider-fahren wolt, daß alsdann etzlich andere Schloß,Statt, Lande vnd leür Herrn Ludwigen vnd seinen Erbenzu Vberwett verfallen sein sollen"; eine Bestimmung,welche, nach der von Herzog Philipp erklärten Einwilligung,eine ConventionalSrrafe festsetzt.

Auch mußten, wie in der genannten Deduktion gemeldetwird, nach Vorschrift des erwähnten Testamentes, die darinfür den Sohn Ludwig ernannten Vormündereinen leib-lichen Eyd schwören, des nahmhaften inhalts, daß sie so lang