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Bloß in dieser Absicht, nnd damit der Irrthum nicht zu LudwigsNachtheil mißbraucht werde, erklärte er in einer eigenen Urkunde,datirr Amberg vom Montag nach dem Sonntag Camate (14.Mai) 1476, es sey in seiner Einwilligungsurkundc (vom BAJänner desselben Jahres) irrrhümlich vorausgesetzt worden,Kurpfalz besitze Otzberg und Umstart noch pfandweise, da esdoch vorlängst dieselben durch Erbkauf eigenthümlich an sich ge-bracht habe, nurbin sey eine Einlösung derselben nicht zu besorgen;es solle deßwegen jener Irrthum Friedrichs Sohn Ludwig an denin der genannten Einwilligungsurkunde ihm eingeräumten Rechtennicht nachtheilig seyn. Eine Abschrift dieser spätern Urkunde,vidimirt von dem kurfürstliche» Archivar Ludovici zu Mann-heim am 8. Juni 17Z6, ward einst aus dem kurpfälzischcn Archivdem fürstlichen Hause Löwenstein, Rosenberger Linie, mitgetheilt,in dessen Archiv dieselbe noch jetzt aufbewahrt wird.
Als Kurfürst Friedrich, kurz vor seinem Ableben, seinemSohn Ludwig in den demselben zur Versorgung zugetheilten Be-sitzungen, wie oben gemeldet, huldigen ließ, geschah solchesmit ausdrücklicher Einwilligung seines Rcgierungsnach-folgers, des Herzogs Philipp. Nicht nur ließ dieser demHuldigungsAct einen zu dein Ende von ihm abgeordnetenCommissär beiwohnen, sondern auch zugleich durch denselbendie Vassallen, Amtleute, Bürger und Bauern in den genanntenBesitzungen von den Ihm, Philipp, schuldigen Pflichten los-sprechen. In den Verhandlungen zu Speier vor dein Eom-proinißGericht von 151 l, berief sich der personlich vor deinGericht auf Montag nach dem Sonntag Oculi 1511 erschie-nene Graf Ludwig, m seiner Erklärung auf die pfalzgräflichenArtikel (zu Art. 19) darauf, daß „Pfalzgraf Philippsen seinHofmeister Pleicker Landschad der Zeit von Banern ') hcrab-
t) Aus Amberg, dein damaligen Anfenthaltsort des Pfalzgrafe»Philipp.