Städte und Aemter, sodann Umstatt nnd Otzberg ausge-sehr, sondern ihm auch wirklich noch kurz vor sei nein Toddie lln t er l bauen in der Absicht huldigen lassen, daß sieihn nach seinein Abscheiden für ihren Herrn erkennen sollten" I.Diese Huldigung geschah mit ausdrücklicher Einwilligung desHerzogs Philipp H.
Dagegen ist aus der sogleich näher zu erwäbnendentin Äreiner's Urkundenbuch abgedruckten) Einwilligungsurkundedes Herzogs Philipp vom 22. Jänner l 47l> zu ersehen, daßin jener Versorgungsurkunde noch überdies; nachstehende Be-stimmungen enthalten sind. Die genannten Schlosser, Städteund Herrschaften sollen dem Sohn Ludwig und seinenehelichen Leibeserben eigenthümlich geboren. Ferner,da Löwen st ein mitZugehör und der Zehnte zu Heilbronn jetztversetzt seyen, so sollten statt deren (als interimistisches Surrogat)einstweilen das Schloß Otzberg mitZugehör und das Städr-lein Umstatt, doch mir Vorbehalt der kurfürstlichen Obrig-keit und Gerechtigkeit, dem Sohn zum Genuß eingeräumtwerden. Würden aber Otzberg und Umstatt, welche Kurpfalznur pfandweise inne habe, von den dazu Berechtigten einge-löset werden, so solle das durch die Wiederlösung eingehende
waren, wie in der oben in dem nächstfolgenden Absatz angeführtenUrkunde vom 22. Jänner 1476 gemeldet wird; in der augef."Widerlegung" :c., S. 100.
t) Gemeldet wird dieses auch in der Urkunde vom 28. Dec. 1476,worin Ludwigs Vormünder für denselben auf die oben genanntenSchlösser, Städte, Aemter und Flecken verzichteten; bei Kre-mer, in dem Urkundenbuch, S. 513, und in der angef. "Wi-derlegung" :c., S. 108. Desgleichen von Ludwig selbst, inder Urkunde vom 12. Jänner 1477, worin er die Unterthanender ihm geleisteten Pflichten entläßt, bei Krem er, S. 522, undin der ' Widerlegung" :c., S. 111.
2) Man sehe unten, am Schluß dieses Z.