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§. 69.
Und, für den Sohn Ludwig, in dem Zahr 1476; wo auch dem Sohn Ludwigvon den Vassalle», Unterthanen und Amtleuten in den ihm zugetheiltenTerritorialBejitzungen gehuldigt ward, und zwar mit ausdrücklicher Ein-willigung des Herzogs Philipp.
Ungefähr drei Jahre später, war der Kurfürst auf eineansehnlichere Versorgung feines jüngeren Sohnes Ludwig be-dacht; der ältere, Friedrich, Domherr zu Worms und Speier,war unterdessen (16. October 1474) gestorben. Ausdrück-lich hatte er in der Urkunde von 1473, mit Einwilligungund unter Garantie des Herzogs Philipp, sich vorbehalten:"diese (damalige) Versorgung zu ändern, zu mindern und zumehren" (Z. 58).
Im Jänner (476 bestimmte er durch eine Verord-nung dem Sohn Ludwig erbeigenthümlich als Versorgung,die Schlösser, Städte und Herrschaften Löwenstein(nebst dem dazu gehörenden Zehnten zu Heilbronn)Weinsberg, Meckmühl und Neustadt am Kocher. DieseTerritorialBcsitzungcn waren unter denen begriffen, welcheFriedrich in dein nach Erlassung des CölibatVersprechensausgestellten Revers vom 24. Jänner 1472 sich zur Ver-sorgung seiner Gemahlin und ehelichen Leibeserben vorbehal-ten hatte (ZZ. 23 und 57).
Kremer hat diese Versorgungsurkunde in sein Urkunden-buch nicht aufgenommen. In seiner Geschichte (S. 536),meldet er davon mehr nicht als, der Kurfürst habe für seinenSohn Ludwig nicht allein die oben genannten I "Schlösser,
I) Doch mit Ausnahme von Löwcnstein, welches, nebst Zngehvr,damals an Hanns Herrn zuHeydeck, und des Zehnten zn Heil-bronn, welcher an Hanns oon Gemmingen zn Gntenberg versetzt