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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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rechtsamen zur Versorgung seiner Gemahlin und ebelichcnLeibescrbcn, allerdings auf dessen Sohn Ludwig zu beziehen sey.

Wenn aber Kurfürst Friedrich jetzt nur den grösserenTheil jener vorbehaltenen Besitzungen, nicht das Ganze, zurVersorgung des Sohnes Ludwig bestimmte, so mochte diesesdarin semen Grund haben, daß jetzt nur ein Sohn zu ver-sorgen war, während zur Zeit des gemachten Vorbehaltesderen zwei am Leben waren, denn der Sohn Friedrich starberst 1474. Vielleicht wirkte zugleich auch eine gefällige RücksichtFriedrichs auf den Herzog Philipp, um diesen durch solcheMinderung der vorbehaltenen Versorgung, nach des KurfürstenTod zu desto geneigterer Gesinnung gegen Clara und Ludwigzu bewegen.

Endlich meldet Herzog Philipp im Eingang seinerEinwilligungsurkunde vom Monrag nach St. Nincenzientag(22. Jänner) (479, zu des Kurfürsten Friedrichs damaligerVersorgung seines Sohnes Ludwig (F. 59), unter den Be-weggründen seiner Einwilligung in diese Versorgung, aus-drücklich, daß dazu verwendet seyendie Slos, Stett undHerschaften", welche in den beiden Urkunden vom 24. Jän-ner 1472, enthaltend Friedrichs Vorbehalt von Territorial-Besitzungen und Gerechtsamen zu Versorgung seiner ehelichenNachkommen, und seiner (Philipps) Einwilligung dazu(Z. 23) "siner lib (Seiner Liebden, Friedrich) zugeteilt, mitnamen beuant vnd begriffen sint". Weiterhin gibtPhilipp in derselben Urkunde die Versicherung, es solle dievormalige Nichtaufnahme Otzbergs und Umstatts in dengedachten Vorbehalt, von 1472 (Z. 23), die aber zu derjetzigen ((47(i) Versorgung als einstweilige Surrogate ver-wendet würden, dein Sohn Ludwig und dessen Erben aufkeine Weise i,achtheilig seyn. Diese Versicherung lauter wört-lich:Vnd als auch Otzberg vnd Vmstatt In der zale derSlos stett vnd Herschafft die dem egenamen vnserm lieben