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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Capitalien sollten (im Ausland) hinter den Dechant und dasCapitel des hohen Domstifts zu Strasburg, nebst andernsie angehenden Briefschaften, gelegt werden".

//Hierüber" so meldet (S. 533) Kremer gleichfalls //wurde eine besondere Verordnung gemacht '), dieuns alle solche Urkunden kennen lernt, und zugleich anzeiget,daß der Kurfürst schon damalcn seinen beiden Söhnen auchetliche Burglehen zu Alzei, Oppenheim und Star-ken bürg gegeben, nicht weniger mit der Burg und demDorf Aspach beliehen (belehnt) hatte. Diese Burg gehörtevorher Wiprechren von Hclmstett. Der Kurfürst hatte sieihm in einer Fehde abgenommen, und bewirkte jetzt auch,daß Georg von Rechberg und seine Ehefrau Catharina, Hansenvon Helinstatt Töchter, .und Wiprechts Enkelin, darauf feierlichverziehen haben " ").

Eine Beleuchtung verdient Kremer's Anmerkung H, daßdes Kurfürsten Friedrichs Vorbehalt verschiedener Territorial-Besitzungen und Gerechtsame zu Versorgung seiner Gemahlinund ehelichen Leibescrben (Z. 23) auf Clara und die mit ihrerzeugten Söhne Friedrich und Ludwig nicht zu beziehen sey.Denn m der Urkunde von Freitag nach St. Vincenzienrag(24. Jänner) 1472, worin jener Vorbehalt steht, habe derKurfürst sich deutlich genug erklärt, daß er unter seinen darinerwähnten Leibeserben nicht seine schon vor zehn und dreizehn H

1)Datirt Heidelberg auf Dienstag St. OionysiusTag (9. Oct.)1470". Ebenfalls nicht aufgenommen in Kremer's Urknn-dcnbuch.

2) "Am Sonntag nach AllerheiligcnTag (4. Noo.) 1470».Gleichfalls nicht aufgenommen in Kremer's Urknndenbuch.

3) In der angef. Geschichte Friedrichs I., S. 533 f.

4) Sollte heissen: vor acht bis nenn und nngcfähr eilf Jahren. Mansehe Z. 56.