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waren. Wo und in welcher Art Friedrich dieses Vermögenseinen Söhnen verniacdt habe, wird von Kreiner nicht geinelder.Wäre solches geschehe!, in dem Testament, welches Friedrichin dem nächstvorhergehenden Jahr (497 errichtet hatte, sohätte doch schon in so fern diese letzwillige Verordnung etwasmehr enthalten, als die von Ääemer gemeldete blosse "Empfeh-lung in nur allgemeinen Ausdrücken".
Eine abermalige (gleichfalls noch ungedruckte) Verord-nung wegen Versorgung seiner Sohne und ihrer Mutter,machte Friedrich in einer Urkunde datirt aus Germersheimvon Freirag nach dem h. Ostertag (27. April) l470, mithinzwei Tage früher als (in der Urkunde vom 29. April)Herzog Philipp ibn des CölibarVersprechens förmlich entlassenhatte. Kreiner, der auch diese Verordnung in sein Urkun-denbuch nicht aufgenommen hat, meldet (S. 532 f.) vonihrem Inhalt Folgendes: "Wir erlernen daraus, daß er zuden, Unterhalt gedachter seiner Söhne und ihrer MutterClären überhaupt nur achtzehn tausend Gulden bestimmthatte, und daß der Gedanke des Kurfürsten, sie mit denenSchlössern Landsperg und Barr im Elsaß, sammt darzugehörigen Dörfern, zu versorgen, nicht ausgeführt werdenkönnen". (Warum dieser Gedanke nicht habe ausgeführtwerden können, und wie das Vermögen innerhalb Jahresfristvon (4,999 auf (8,999 Gulden erhöht worden sey, wirdvon Kremer gleichfalls nicht gemeldet.)
"Der wormfische Domcustos Johann Ernst Landschadvon Steinach, der kurfürstliche Rentmeister Michel Moßbachund der Protonotarius Heinrich Jäger wurden", so fährrKr ein er in seinen, Bericht fort, "jetzt zu ordentlichen Vor-mündern erklärt, die, so lang der Kurfürst in, Leben, mitseine», Vorwissen, nach seinen: Tod aber mir Zuziehung ihrerMutter Clären, bis Ludwig das achtzehnte Jahr erreichet, d,eAdministration haben sollten. Die Gülrbriefe über die
jilubcr'S histor. Abhandlung. (4