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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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damals nur allein noch lebenden Sohnes Ludwig wissentlichunberichter gelassen, mirhin geflissentlich verschwiegen bat.Ohne diese klar erwiesene Thatsache, konnte Mißtrauen in denBericht eines sonst sehr achtungswcrrhen Geschichtschreiberstadelhaft scheinen. Kremer harte das Original dieses Testa-mentes vor Augen; denn dem berühmten GeschichtschreiberSchöpflin nach dessen Rath und Plan die MannheimerAkademie der Wissenschaften entstand, die er 1763 als Ehren-Präsident eröffnete ward ein Auszug ') daraus mitgetheilt,auf welchen derselbe eigenhändig schrieb: "so in OoiAinuIivorhanden in ^oostivo Llectoiuli zu Nansteim". Auch be-findet sich das Original des Testamentes von 1467 noch jetztin dein Königlichen Archiv zu München, und zwar durcheinen Pergamentstreifen verbunden mit Friedrichs Testamentvon 1476, wie unten (Z. 66) nachgewiesen wird.

Im nächstfolgenden Jahr, in einer (noch angedrückten)Urkunde, datirt Neckargemünd auf Mittwoch nach dein h.Palmtag ((3. April) 1468, machte Friedrich Bestimmungenüber die Verwaltung des Vermögens, welches er seinenSöhnen uni> ihrer Mutter Clären vermacht hatte. Die dar-über zu führende jährliche Rechnung sollen abnehmen, derwormser Domcustos Johann Ernst Landschad, der kurfürstlicheRentmeister Michel Moßbach, und Peter Prechtel. Kremerführt (S. 532) diese Verordnung an, hat aber in sein Ur-kundenbuch mich sie nicht aufgenommen. Er bemerkt bloß,daß jenes Vermögen, wie aus der sogleich hier unten ange-führten späteren Urkunde von 1476 erhelle, damals in vier-zehnrausend Gulden Capital bestanden sey, welche beiden Städten Worms, Speier, Basel und Strasburg angelegt

4) Er befindet sich in Schopflin's handschriftlichen (chlleei-nuns,unter der Uebcrschrift: ^üsüUca-ttnlAtln.i, Vvl. I,, ans der Stadt-bibliethek zu Strasburg.