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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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sein MajestnrSiegel ^) bekräftigte. Kremer, der diesesTestament vor Augen hatte, aber in sein llrkundenbuch auf-zunehmen unterlassen hat, meldet von dessen Inhalt (S. 53l)mehr nicht als:In diesem Testament hatte er seine beidenSohne nebst ihrer Mutter Clären nur in allgemeinenAusdrückungen seinem Kurfolger empfohlen".

Es leuchtet ein, daß für Friedrich die Versorgung seinerSöhne und ihrer Mutter der wichtigste Gegenstand seinesTestamentes seyn mußte, und darum ist nicht glaublich, daßer sich darauf beschrankt haben sollte, dieselben seinem Regie-rungsnachfolger nurin allgemeinen Ausdrücken" zu Gnadenzu empfehlen, wie es höchstens bei seiner Lcibdienerschaftschicklich hätte seyn mögen. Pflichtwidrig nicht nur, unna-türlich wäre es gewesen, wenn der ftaatskluge, welterfahrneFriedrich, der Menschenkenner, der Vater, der regierendePfalzgraf und Kurfürst, der seine ganze ererbte und erworbeneLandesportion, alle im Krieg und Frieden selbst erworbenen Länderund Landestheile, die reichen Früchte seiner persönlichen oft miteigener Lebensgefahr verbundenen Anstrengungen, seinein Hausegroßmüthigst hingegeben hatte, in seinem Testament sich daraufbeschränkt hätte, das Schicksal Derer, welche durch die Bandeder Natur seinem Herzen am nächsten standen, das Wohlund Wehe dieser Lieblinge seines Herzens, dein guten Willen,man kann sagen der Willkühr, seines Nachfolgers leichtsinnighinzugeben. Noch unwahrscheinlicher ist, daß Friedrich seineSöhne in der Eigenschaft von ausserehelichen dein Nachfolgersollte empfohlen haben. Wahrscheinlich hingegen ist, daß Kremerdieses unberichret nicht würde gelassen haben, da er, wie unrensich ergeben wird, sogar die später erfolgte kurpfälzische zwei-malige gerichtliche Anerkennung der ehelichen Eigenschaft des

t) Von diesem MajestatSiegel und dessen Gebrauch s. man Kremer,Geschichte :c., Bd. l, S- 63t.