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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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bedenklich gehalten ward. Drei Jahre nach Philipps Tod,fünf und dreiffig nach der Verhaftnehmung, trug noch in demoben erwähnten Proceß ein kurpfälzischer Beweiszeüge, derals pfälzischer Hof- und Lehnmann, nah bei Heidelberg wobn-haft, mir dem Hofe in häufigem Verkehr, und von deinganzen Sachverhältniß höchst wahrscheinlich genau unterrichtet,Bedenken, sich bestimmt darüber zu äussern. Auf das zweiteGräflich- Löwensteinische Fragstück zu dein Pfälzischen Beweis-arrikel >05, lautend: "Ob Zeuge nicht wisse und gehört,daß nach deck Kurfürsten Friedrichs Tod, Pfalzgraf Philippdes Grafen Ludwigs Mutter nit vor sich gelassen, fondernuff Stund, so bald er in das Regiment kam, gefangen undneun Jahre gefangen gehabt"? gab Hanns Landschad zuSteinach, Ritter, die sehr umwundene Antwort: "Er habewohl etwa von den Dingen hören reden, weiß aber niteigentlich davon zu sagen". Und auf das sechzigste allge-meine Fragstück des Grafen Ludwig, lautend: "Ob nitPfalzgraf Philipps selig, nach Ableben Pfalzgraf Friedrichsselig Graf Ludwigs Mutter zuvor und ehe er sie für stchkommen, sahen und entweg führen ließ, und bei neunthalbJahren gefänglich hielt"? antwortete derselbe Hanns Land-schad: "Ihm davon auch nit eigentlich wissent sey".Der pfälzische Beweiszeuge Johann von Morsheim, Ritter,Althofmeister, gab zur Antwort: "Ihm davon nit wissendsei, denn von gemeinen Reden". Auch drei andere pfälzischeBeweiszeugen, Hanns von Sickingen, Ritter, an den dasFragstück "insonderheit" gerichtet war, Jacob von Fleckenstein,und der kurfürstliche Geheimschreiber Culmann, liessen sichweiter nicht heraus, als daß Pfalzgraf Philipp des GrafenLudwigs Mutter gefänglich habe halten lassen; wie lang, davonsagt der erste "etliche Zeit", der dritte "gute Zeit", derzweite, "die Zeit habe er nit im Gedächtniß".

Es leuchtet ein, daß Clara's Gefangenschaft, auch mehrals dreiffig Jahre später, noch nach ibrcs kurfürstlichen Urbebers