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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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und Clara's Tod, am Hof und im Lande für eine häckclicbcGeschichte galt, von der laut zu sprechen man nicht wagte,daß aber doch solches Geheimthun auf andere als solcheGrundursachen deutete, welche auf die Gefangene lind ihrenSohn ein nachtheiliges Licht hätten werfen können. AllemAnschein nach war das Verfahren wider Clara ein Gewalt-streich, durch den Etwas bezweckt, wahrscheinlich auch erpreßtward, wofür der Urheber das Licht scheuen zu müssen glaubte.Mit offenbarer Verletzung der Gerechtigkeit und alles Zart-gefühls, ward die Tugendreiche das Opfer selbstsüchtiger Hcrr-scherwillkühr.

Seit 1476 in den: Kerker schmachtend, verschwindet vonda an Clara aus der Geschichte, bis in den Jahren 1487und 1489 der treue Sohn Ludwig, das erstemal in seinemTestament, das underemal in einer ihr besonders gewidmetenVerschreibung, auf den Fall seines früheren Todes, inder Verschreibung zugleich auch für die Zeit seines LebensseinerHertze Lieben Mutter" ein hinlängliches Auskommenin ihrem " ersamcn Witwelichen stat" ihr Lebenlang sichert I;beidemalmit Willen, Wissen und Verhcngniß" des vonihnen beiderseits gefürchteten Kurfürsten Philipp, der dasTestament und die Verschreibung in eigenen Urkunden von1487 und 1496 bestätigte und zu handhaben versprachDie kurfürstliche Urkunde vom 24. Februar 1496, ist das

1) Das Testament vom 13. Febr. 1487 steht nicht bei Kremer,aber in der angef. "Widerlegung" :c., S. 1t 3. Die Ver-schreibung vom 7. Oec. 1489 steht eben daselbst, S. 129;nicht auch bei Kremer, der jedoch S. 537 ihrer erwähnt, aberirrthnmlich sie Testament benennt.

2) Die kurfürstliche Bestätigung vom 8. April 1487 steht in derangef. --Widerlegung" :c/, S. 124, »ud jene vom 24. Febr.1490 ebendaselbst, S. 133; beide nicht auch bei Kremer.