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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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oder Staatsangelegenheiten betreffend, wollte er Zusage derVerschwiegenheit, oder Verzichrleistung auf Rechte und An-sprüche erzwingen? Allerdings konnte Clara Papiere in Ver-wahrung oder irgendwo in Sicherheit gebracht haben, oder eszu haben vermutbet werden, die als Beweis Urkunden die-nen konnten für den Thatbestand ihrer Ehe mit Friedrich,und für ihre Versorgung im Witwenstande, dann fürRechte und Ansprüche ihres Sobnes, auch die von ihmzu führenden Titel und Wappen. Es ist sogar unwahrschein-lich, daß sie insbesondere über den Thatbestand der ehelichenVerbindung von brieflichen Beweisrhümern ganz entblößt ge-wesen seyn sollte. Hatte doch Kurfürst Friedrich zweimal, inden Jahren 1470 und 1473, nicht nur die zu der Versor-gung seiner Söhne und ihrer Mutter gehörenden Gültbriefe,sondern auch anderesie angehende Briefschafren" in: Aus-land, bei dein Domcapitel zu Strasburg, in sichere Verwah-rung geben lassen, und das letztemal verordnet, daß diese Ur-kunden in eine besondere mit drei Schlössern versehene Truhesollten gelegt werden, wozu einen Schlüssel Er, der Kurfürst,den zweiten die Vormünder der Söhne, den dritten Clarahaben sollten, und von welchen den seinigen nach seinen: Ab-leben die Kinder oder deren Vormünder auch haben sollren(Z. 57 u. f.). Durch die der kurfürstlichen Witwe eineReihe von Jahren hindurch zugefügte harre Behandlung,konnte sie, und konnten auch die Bormünder sich endlich ge-nöthigt fühlen, diese Urkunden aus Strasburg herbeizuschaffenund nebst den etwa noch anderswo aufbewahrten, dem Kur-fürsten auszuliefern. So, und theilweise aus dem widrigenSchicksal des auf dem Schloß zu Löwenstein aufbewahrt ge-wesenen Archivs, erklärt sich der auffallende Mangel von Ori-ginal- und abschriftlichen Urkunden aus jener Zeit, welchendas Fürstliche Haus Löwcnstein als erlittenen Verlust zu be-klagen hat.