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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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gelt, und aucb Ludwig selbst, obgleich nur 13'/^ Jahre alt,solches eigenhändig bekräftigt, auch diesen Verzicht späterhinzweimal in eigenen Urkunden bestätigt, am 12. Jänner 1477und Februar 1482 H während gleichwohl der Mutter Ge-fangenschaft nach wie vor fortdauerte.

Fortsetzung.

Läßt sich sonach als Erklärungsgrund der, augenblicklichnach Friedrichs Tod form- und rechtlos verfügten, fast neun-jährigen Einkerkerung vernünftigerweise nicht annehmen, daßKurfürst Philipp dadurch wegen eines von seinem Oheim undAdoprivVater an Ihm verübten Unrechts, auch nur einesvermeinten, an seiner schuldlosen Witwe habe Rache üben,auch nicht, daß er diese wegen eines eigenen Vergehens habevon der Flucht abhalten, in gesetzmäsige Untersuchung nehmen,und, wenn schuldhaft befunden, züchtigen oder strafen wollen,oder daß er, durch Grausamkeit gegen die Mutter, von Lud-wig einen Verzicht auf die ihm gleich nach des Vaters Todeigenmächtig entrissenen Besitzungen habe erpressen wollen, sobleibt kaum etwas Anderes übrig als die Muthmassung, daßPhilipp mir der Haft ein Zwangmittel zu Erreichung einesihm wichtigen Zweckes beabsichtigt habe I.

Wollte er Geständnisse oder Eröffnungen, wollte er Her-ausgabe von Urkunden und Briefschaften, wichtige Familien-

t) Alle drei Urkunden findet man bei Krem er, Urkundenbuch, S.506 523.

2) In den angeführten JudicialActen erklärt Graf Ludwig, zu demtt2. Beweisartikel:er glaubt «it, das sie (seine Mutter) etwaswilliglich besigelt oder unterschrieben".Widerlegung" :c«,S. t52.