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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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ftian von Pfalz-Sulzbach erlassenen Schreiben '), datirraus Schwetzingen vom 21. Mai 173?, welchem eine nachdem kurpfälzischen Original beglaubigte Abschrift des oben(§. 44) erwähnten PräliminärVertrags beigelegt war, denam 5. März 1488 Kurfürst Philipp mit dem Grafen Hugovon Mvnrforr und dessen künftigen Schwiegersohn Ludwigvon Bayern schloß.

Ausser andern Beweisgründen für Ludwigs eheliche Ab-stammung von Friedrich dein Siegreichen, beruft sich KurfürstCarl Philipp in jenem Schreiben auch auf diesen Ver-trag.Andern Theils", schreibt er,in denen nach Chur-fürstens'ichwici Vwtoriosi Todesfall im Jahr 1488 zwischen Ludwigen von Beyern und einer Gräfin von Mont-fort mit Zuthuung Churfürsten !chi!Pj>i In-z-enui gefchlosse-nen EheBeredung ^) (wovon gleichfalls eine Copey hie- nebengehet) von jetzt hochgedachtem Churfürsten besagterPfaltzgraf Ludwig ein Ehelicher Sohn Churfürstens b ilclei iei Vwloii«.>8i benamset wird".

Auf den Grund dieses und anderer Beweistbümer, nahmKurfürst Carl Philipp keinen Anstand, in demselben Schrei-ben den Sohn Friedrichs des Siegreichen sofortPfaltz-graf Ludwig" zu tstuliren.

Durch vorstehende acht Beweisgründe wird die ehelicheBeschaffenheit der zwischen Friedrich dem Siegreichen undClara bestandenen Verbindung, und folgerichtig zugleich dieeheliche Geburt des aus derselben herstammenden Sohnes

t) In der angef. --Widerlegung" -c., Num, XXIV, S. I6t.Näheres von den damaligen Verhandlungen, unten Z. 85 f.

2) Die Ehepacten wurden durch den hier angeführten Vertrag vor-bereitet; in so fern wird derselbe »neigentlich » Eheberedung--benannt.