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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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ununterbrochen, als Hauprwappen dasSramm- undSuc-cessionsWappen des Gesanimthauses Wittelsbach,die himmtlblauen Wecken in silbernen, Feld, und als Spe-cialWappen, von wegen der Herrschaft Scharfeneck undder Grafschaft Löwenstein, die .Besitz- oder Herrschaft-wappen dieser Bestandtheile des Wittelsbacher oder Pfalz-Bayerischen HausFideicomniifses. Es ist dieser concludenteThatuinstand unten (Z. 73) überzeugend nachgewiesen.

8- 60.

1) Durch des Kurfürsten Philipp Anerkennung von Clara's Witwenstand.

Der Wirwcnstand einer Frau setzt eine vorausgegangene,durch den Tod des Mannes getrennte eheliche Verbindungderselben unbedingt voraus. Nun macht aber Graf Ludwigin seinen, Testament vom 43. Februar 4487 ') Erwähnungvon den, "crsamen Witwelichen stat" seiner Mutter, undKurfürst Philipp erkennt in seiner Bestätigung dieses Te-stamentes ch, worin auch Er dieser Mutter namentlich erwähnt,die eheliche Verbindung derselben mit Friedrich dem Sieg-reichen dadurch an, daß er wider die Richtigkeit jenes That-umstandcs keine Erinnerung macht.

s 64

g) Durch Anerkennung der ehelichen Geburt des Sohnes Ludwig, in reichsober-hauptlichen Gnadenbriefen Marimiliansl. von 1494 und Josephs I. von 1711.

Uebereinstimmend mit vorstehenden Beweisgründen, be-ruft sich Maximilian I., römischer Konig, in einem, auS

1) In der angcf.Widerlegung" tc., Num. IX, S. 118.

2) Die Bestatiguugsurkunde vom 8. April 1487 steht in der angef."Widerlegung" :c., Num. X, S. ,24.