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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Verrragurkunden von 1488 und 1507, beide von Philippgemeinschaftlich mit dein Grafen Ludwig errichtet, ohne Wi-derrede anerkannte.

8- 4«.

K) Durch fünf Atmenproben der aus dieser Verbindung abstammenden Söhne.

Die eheliche Beschaffenheit der Verbindung Friedrichsdes Siegreichen mir Clara, ist durch die so eben dargestelltenEingeständnisse, gerichtliche sogar, seiner beiden nächstenRegierungsnachfolger, der Kurfürsten Philipp und Ludwig V.,schon so vollständig erwiesen, daß es weiterer Beweisgründenicht bedarf. Indeß fehlt es auch an solchen nicht, zum Theilsolchen, die für sich allein schon einen vollen Beweisdarstellen.

Durchgreifend nämlich -entscheiden hier, für sich alleinschon, die oben (ZZ. 83 und 34) und unten (Z. 75) nach-gewiesenen fünf Ahnenproben, welche die beiden aus jenerVerbindung herftammenden Söhne Friedrich (bei seinerAuf»abnre in die Domcapitel zu Speier und Worins) undLudwig (auf zwei Turnieren), und der Urenkel Graf Al-brecht von Löwenstein (bei seiner Aufnahme in die TeutscheZunge des Johanniterordens) machten. Denn bei Ahnenpro-ben mußte jederzeit, in der FiliationsProbe, eheliche Ab-stammung von den in der Ahnentafel aufgeführten adelichenGeschlechtvorfahren bewiesen werden ').

Das Do mcapitel zu Speier war von Kaiser Carl IV.(1362) für berechtigt anerkannt, selbst einen kaiserlichen Pre-

ll I. G. Äst o r, Anleitung znr Ahnenprobe, Cap. 2, §. 23, S. l 4.I. C. Gattcrer, Abriß der Genealogie, Z. 95, S. 133.