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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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in kraft geistlicher ordentlicher oberkeit zu offenem Gericht ge-sessenen" Bischof Reinhart zu Worms.

Die Echtheit der Vergleichurkundc kann einem gegrün-deten Zweifel nicht unterworfen seyn. Eine Abschrift derselbennach dem Original, befindet sich in den mehrcrwäbnren beglau-bigten Speierer JudicialCominisfionsAclen aus den Jahren15lv bis 1512, Fol. 78, welche noch jetzt aufbewahrt wer-den in dem Fürstlichen Löwenstein-Wertheimischen gemeinschaft-lichen Archiv zu Wertheim. Das Original ward zu Speieram 28. Juni 151.1 von dem Grafen Ludwig den subdelegir-ten JudicialCommifsären vorgelegt, und die Siegel wurdenals diejenigen der oben genannten drei Theidigungsmänneranerkannt, von den kur pfälzischen (des Kurfürsten Lud-wigs V.) bevollmächtigten Anwälten Hanns Rorwilund Canzleischreiber Philipp Storni.

Der Vermittelung, sagen in der Vergleichurkunde dieMittelsmänner, hätten sie sich unterzogen, als untcrthäm'geihres gnädigsten Herrn Pfalzgrafen Philippsen Kurfürsten ?c.Amtsverwandte auch Räthe und Diener, und die es beiderseitstreulich und gut gemeint, um solchem Unrarh und Irrung zu-vorzukommen, die sich der Ding halber erheben und begebenmöchten; der Vermittelung hätten sie sich unterfangen IhrenGnaden (dem Kurfürsten) und Ihrer Gnaden Erben undNachkommen zu gut, und, nach etlicher gütlicher Rede undVerhandlung, hätten sie sich mir und auf Ihrer GnadenZulassen, dazu mit Ihrem Wissen und gutem Willen(also von dem Kurfürsten dazu ermächtigt), wie nachsteht, fürsich, Ihrer Gnaden Erben und Nachkommen in Grunds (vonGrund aus) und endlich vereinigt und vertragen. Gleich indem Eingang erklären sie:, Kurfürst Friedrich habe nachseinem Ableben "nachbemelren Graff Ludwig als syn lyb-lichen eliehen Sone hinder Im verlassen."

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