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dem damals in dem Mannheimer Archiv befindlichen Originalbeglaubigte, welche, wie oben gemeldet, auf Befehl des Kur-fürsten Carl Philipp dein Fürstlichen Hause Lvwenstein mit-getheilt ward.
Als richtig wird man sonach annehmen dürfen, daßzwei Originale dieser Urkunde er ist irr haben, wahrschein-lich noch jetzt eristiren, daß die so eben genannten sechs Ab-schriften derselben glaubwürdig seyen; daß sie alle mit denOriginalen übereinstim in e n.
§. 45.
Zweites» im Jahr 15N7.
Das zweite Eingeständnis) des Kurfürsten Philipp,daß Friedrichs Verbindung mit Clara ehelich gewesen sey,findet sich in einer Urkunde, welche ebenfalls in glaubwürdi-ger Form noch vorhanden, und erst in der neuesten Zeit auf-gefunden worden ist. Es ist ein Vergleich, geschlossen vondem Kurfürsten Philipp mit dem Grafen Ludwig vonLöwenstein, betreffend den von diesem gemachten Anspruchauf Besitzungen, welche dessen Vater, Kurfürst Friedrich, zuLudwigs und seiner Nachkommen Versorgung ihm bestimmthatte. Der Vergleich wird am (4. Febr.) Mittwoch nachMaria Lichtmeß (puiisteationis Nariue) 1507 zweifach aus-gefertigt, unterschrieben und besiegelt von den drei Vermittlern,dem Ritter Hanns Landschad von Sreinach, Burggrafen zuAlzey, dem Ritter Hanns von Sickingen, und Jacob vonFleckenstein, dem älteren. Nach ihrem ganzen Wortlaut istauch diese Urkunde unten beigefügt, als Beilage II.
Bekräftigt ward dieser Vergleich dadurch, daß beide Theileam 14. Mai I5l)7 sich zu dessen Inhalt feierlich bekannten,vor dem zu Heidelberg "als oi-ckinarius loei und Richter,