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„Grafs Ludwigen, alsi einen Ehelichen Sohn Vn-„sers lieben Vettern Hertzog Friederichs von Bayern„seeliger gedächtnuß die Graffschafft Löwenstein geben„ haben „.
Diese werrhvolle ') Urkunde ist nach ihrem ganzen Wort-laut unten beigefügt, als Beilage I. Schon in den Jabren173 t und 18l)3 ward sie von Fürstlich-Löwcnstcinischer Seitein gedruckten Deduktionen öffentlich bekannt gemacht. Dochkann ihre Echtheit, in Folge der in der neuesten Zeit dest-halb angestellten Nachforschungen, erst jetzt überzeugend dar-gethan werden, wie folgt.
Nach Inhalt der Urkunde, wurden zwei Originale aus-gefertigt. Aufbewahrt wurde, wie sogleich nachgewiesen werdensoll, das eine noch im Jahr 1726 in dem Gräflich - M o n r-fortischen Archiv zu Tetnang, das andere noch in den Jahren1727 und 1733 in dem kurpfälzischen Archiv zu Mann-heim.
Eines von beiden — ohne Zweifel das Montfortische,welches Graf Haug von Montfort, des Grafen Ludwig Schwie-gervater, als einer der drei Comrahenten zu sich genommenhatte — ward zu Speier am 28. Juni 151 l, von demGrafen Ludwig zu Löwenstein in Person vorgelegt, und alsin der Canzlei zu Heidelberg geschrieben anerkannt von denkurpfälzischen bevollmächtigten Anwälten, Johann von
t) Sehr hervorgehoben selbst von Spittler, a. a. O., S. 405 ff.
2) In der unten (Z. 87) angeführten "Gründlichen Nachricht zc.,von 1731, als Beilage I), S. 34 — 37, und in der unten(Z. 88) angeführten "Beurkundete» Nachricht" ic. von1803, als Beilage L, S. 12—15, beidemal uncorrect und ohneErwähnung einer Beglaubigung. Auch steht sie in der angef."Widerlegung" :c. von 1831, Num. XI, S. 126.